Wenn Sie ein im öffentlichen Raum abgestelltes, nicht mehr zugelassenes Fahrzeug („Schrottauto“) entdecken, können Sie dies hier melden.
Ein abgemeldetes Fahrzeug (sogenanntes "Schrottauto") ist nicht mehr zum Verkehr zugelassen.
Dies ist daran zu erkennen, dass auf dem Kennzeichen das Landessiegel NRW nicht mehr vorhanden ist. Nicht zu verwechseln mit dem "TÜV"-Siegel.
Diese Schrottautos behindern den Verkehr und reduzieren den ohnehin schon knappen Parkraum im Stadtgebiet.
Rechtsgrundlagen
- Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV)
Voraussetzungen
Um den nebenstehende Onlinedienst vollständig ausfüllen zu können, müssen Sie den genauen Abstellort sowie das Fabrikat des betroffenen Fahrzeuges angeben können. Sofern noch vorhanden, ist zudem die Angabe des Kennzeichens hilfreich.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie können „Schrottautos“ über den Onlinedienst, alternativ auch per E-Mail, telefonisch oder per Post, dem Ordnungsamt melden.
Ihre Meldung wird zeitnah durch den Außendienst des Ordnungsamtes überprüft und eine sogenannte Beseitigungsaufforderung mit Fristsetzung am Fahrzeug angebracht. Verstreicht diese fruchtlos, wird das Fahrzeug durch einen vom Ordnungsamt beauftragten Dienstleister entfernt.
Bearbeitungsdauer
Das Ordnungsamt ist bemüht, Meldungen über „Schrottautos“ möglichst zeitnah nachzugehen.
Fahrzeuge, die eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen, werden umgehend entfernt.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Hinweise
Halterinnen beziehungsweise Halter von „Schrottautos“ verstoßen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und müssen mit einem Bußgeldverfahren sowie einem Verwaltungsverfahren rechnen.
Ebenso werden die Kosten zur Entsorgung des Fahrzeugs der letzten eingetragenen Halterin beziehungsweise dem letzten eingetragenen Halter (Auskunft Kraftfahrtbundesamt) auferlegt.
Wenn Sie daher ein Fahrzeug verkaufen, melden Sie dies immer unverzüglich dem Bürgeramt beziehungsweise der Zulassungsstelle.
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gefahrenabwehr@muelheim-ruhr.de