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Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen

Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche einen Container, ein Baugerüst, Baumaschinen und –geräte, eine mobile Toilette aufstellen oder Baustoffe, Bauschutt lagern möchten, können Sie eine bauliche Sondernutzung beantragen.

Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist. Man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.

Sollen öffentliche Straßen, Straßenteile, Parkplätze, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, ist dafür eine bauliche Sondernutzungserlaubnis der Ordnungsbehörde erforderlich. Beispiele für eine solche Sondernutzung sind:

  • Lagerung von Baumaterialien,
  • Lagerung von Bauschutt, 
  • Aufstellen eines Containers,
  • Aufstellen eines Baugerüstes,
  • Aufstellen eines Bauzaunes,
  • Aufstellen einer mobilen Toilette,
  • Aufstellen sonstiger Baumaschinen und –geräte wie Bauwagen oder Baukran, Kabelbrücke zur Baustromversorgung etc..

Die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Erlaubnis oder über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

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Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen. In der Regel müssen folgende Angaben in jedem Antrag gemacht werden:

  • Datum (von bis) und zeitlicher Rahmen der beabsichtigten Nutzung
  • Bezeichnung der Örtlichkeit (z.B. Gehweg, Parkfläche usw.)
  • Örtlichkeit (z.B. vor Musterstraße Nr. 11)
  • Grund für die beabsichtigte Nutzung (z.B. Abstellen eines Containers)
  • Maße der beabsichtigten Nutzung (z.B. 5,00 m x 3,00 m)
  • Zustellfähige Anschrift und Rückrufnummer der/des Antragstellerin/s - ggfs. Lageplan

Der Antrag ist nur genehmigungsfähig, wenn die Nutzung aus ordnungsbehördlicher Sicht möglich und nicht von der Sondernutzungssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr ausgeschlossen ist. Insbesondere die Auswirkungen der beabsichtigten Sondernutzung auf den Gemeingebrauch der Straße werden geprüft. Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht:

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • die anderen Nutzenden beziehungsweise Anwohnenden der Straße gefährden oder
  • die Straße übermäßig verschmutzen. 

Für die Erteilung der Genehmigung wird eine Gebühr von 50,00 € erhoben.

Zusätzlich entsteht eine Sondernutzungsgebühr für die in Anspruch genommene Fläche. Sie richtet sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Die Gebühren betragen je nach Wertzone zwischen 4,20 € und 29,10 € pro m² pro Monat.

Pro angefangenen Quadratmeter wird auf den vollen Quadratmeter aufgerundet.

Es wird eine Sondernutzungsmindestgebühr von 15,00 € erhoben.

Sie können den Antrag online, per Brief, E-Mail oder persönlich (nach Terminvereinbarung) beantragen. 

Sie erhalten dann per Post oder Email einen Genehmigungsbescheid. Bezahlen können Sie per Überweisung. Bankverbindung und Kassenzeichen entnehmen Sie dem Bescheid. 

Die Genehmigung wird zeitlich begrenzt und auf Widerruf erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 8 bis 10 Tage.

Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

Ordnungsamt - Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de