Wer eine öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Behörde.
Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.
Sollen öffentliche Straßen beziehungsweise Straßenteile, Parkplätze, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, ist dafür eine Sondernutzungserlaubnis der Ordnungsbehörde erforderlich. Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Erlaubnis oder über den erteilten Erlaubnisumfang hinaus ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- BundID
- Mein Unternehmenskonto
- Antragsformular oder formloser Antrag mit Angaben über Art, Umfang, Beginn und Ende sowie Ort der Sondernutzung. Die Stadt kann dazu Erläuterungen (zum Beispiel durch maßstabgerechte Zeichnungen, bildliche Darstellungen, textliche Beschreibungen) verlangen.
Voraussetzungen
Nur genehmigungsfähig, wenn die Nutzung aus straßenverkehrsrechtlicher und ordnungsbehördlicher Sicht möglich und nicht von der Sondernutzungssatzung der Stadt Mülheim ausgeschlossen ist. Insbesondere die Auswirkungen der beabsichtigten Sondernutzung auf den Gemeingebrauch der Straße wird geprüft.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht:
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die anderen Nutzenden beziehungsweise Anwohnenden der Straße gefährden,
- eine nachhaltige Veränderung der architektonischen Gestaltung oder eine Beschädigung des Straßenbelages zur Folge haben können,
- das Stadtbild beeinträchtigen.
Kosten
Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr. Die Höhe der Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der Art der Nutzung, der Tarifzone in der die Nutzung erfolgt, der Größe der in Anspruch genommenen Fläche und der Dauer der Nutzung.
Für einen Infostand wird je nach Wertzone eine Sondernutzungsgebühr zwischen 0,50 € und 2,00 € pro angefangenem Quadratmeter und Tag erhoben.
Für Laufpromotion, Sampling Aktionen und Verteilung von Flyern wird eine Sondernutzungsgebühr von 20,00 € pro Person und Tag erhoben.
Die Sondernutzungsgebühr beträgt mindestens 15,00 €.
Darüber hinaus wird für den Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Diese richtet sich bei Infoständen nach der Größe der in Anspruch genommenen Fläche und liegt zwischen 60,00 € und 180,00 €.
Bei Laufpromotion, Sampling Aktionen, Verteilung von Flyern richtet sich die Verwaltungsgebühr nach der Dauer der Nutzung und liegt zwischen 60,00 € und 100,00 €.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online, per Brief, E-Mail oder persönlich (nach Terminvereinbarung) beantragen.
Sie erhalten dann per E-Mail oder Post einen Genehmigungsbescheid. Bezahlen können Sie per Überweisung. Bankverbindung und Kassenzeichen entnehmen Sie dem Bescheid.
Die Genehmigung wird zeitlich begrenzt und auf Widerruf erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 1 Woche.
Fristen
Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.
Weiterführende Informationen
Dokumente
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de