Das Standesamt beurkundet den Tod jeder in Mülheim an der Ruhr verstorbenen Person.
Der Tod einer Person muss dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
In fast allen Sterbefällen wird sich das von den Angehörigen beauftragte Bestattungsinstitut um die Abwicklung der Formalitäten kümmern und die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen. Angehörige können sich aber selbstverständlich auch selbst an das Standesamt wenden und die Anzeige vornehmen.
Erforderliche Unterlagen
Die für die Beurkundung des Sterbefalls erforderlichen Unterlagen ergeben sich in jedem Einzelfall aus den persönlichen Verhältnissen der verstorbenen Person (Geburtsort, Wohnort, Familienstand, Staatsangehörigkeit und anderem). Grundsätzlich sind für die Beurkundung immer erforderlich:
- Todesbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- Sterbefallanzeige
Abhängig vom Geburtsort, Familienstand, Wohnort der verstorbenen Person können weitere Unterlagen nötig sein, unter anderem:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Nachweis einer Eheauflösung (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
- Erweiterte Meldebescheinigung
Die Aufzählung ist nicht in jedem Fall abschließend. Im Einzelfall wird das Standesamt gegebenenfalls weitere Unterlagen anfordern. Die Unterlagen sind grundsätzlich im Original und gegebenenfalls mit Übersetzung vorzulegen.
Voraussetzungen
Der zu beurkundende Sterbefall hat sich in Mülheim an der Ruhr ereignet.
Kosten
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei.
Für Angelegenheiten der gesetzlichen Sozialversicherung können zweckgebunden bis zu drei Sterbeurkunden gebührenfrei ausgestellt werden.
Weitere Sterbeurkunden sind gebührenpflichtig:
- Urkunde (jedes Format) oder beglaubigter Registerausdruck, Übersetzungshilfe: 15,00 €
- Weiteres Exemplar derselben Urkunde, wenn gleichzeitig beantragt: 7,50 €
Verfahrensablauf
Verstirbt eine Person in einem Krankenhaus oder in einer Pflege- oder Alteneinrichtung, ist diese Einrichtung zur schriftlichen Anzeige beim Standesamt verpflichtet.
In anderen Fällen sind zur mündlichen oder schriftlichen Anzeige verpflichtet:
- Angehörige der verstorbenen Person, die im gleichen Haushalt leben
- Personen, in deren Haushalt jemand verstorben ist
- jede andere Person, die beim Eintritt des Todes anwesend war
Kann die Todesursache nicht durch einen Arzt festgestellt werden, ist die zuständige Polizeibehörde für die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt zuständig.
Sterbefälle können montags bis freitags im Zeitraum von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung im Standesamt angezeigt werden.
Bei fast allen Sterbefällen wird sich das von den Angehörigen beauftragte Bestattungsunternehmen um die Formalitäten kümmern. Angehörige können sich aber selbstverständlich auch selbst an das Standesamt wenden und die Anzeige vornehmen.
Soll eine verstorbene Person im Ausland beigesetzt werden, wird für die Überführung ein Leichenpass benötigt. Diesen erhalten Sie beim Ordnungsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr, wenn der Sterbefall in Mülheim eingetreten ist. Ist die Person in einer anderen Stadt verstorben, wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Ordnungsbehörde und das dortige Standesamt.
Bearbeitungsdauer
Wenn bei der Anzeige des Sterbefalls alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, beträgt die Bearbeitungszeit im Regelfall 1 - 2 Werktage.
Auswärtige Bestatter können, wenn mit der Anzeige alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und es der Dienstbetrieb zulässt, auf die Beurkundung warten.
Fristen
Ein Sterbefall ist innerhalb von drei Werktagen dem Standesamt anzuzeigen.
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-0
E-Mail: standesamt@muelheim-ruhr.de