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Sterbeurkunde beantragen

Das Standesamt Mülheim an der Ruhr führt das Sterberegister der in Mülheim an der Ruhr verstorbenen Personen. Es stellt Sterbeurkunden bis zu 30 Jahre nach der Erstbeurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.

Ein Sterbefall wird in Deutschland immer am Sterbeort registriert. Ist eine Person in Mülheim an der Ruhr verstorben, erhalten Sie eine Sterbeurkunde immer in Mülheim an der Ruhr, egal wo die Person vor dem Tod wohnte. 

Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 30 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.

Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:

  • Sterbeurkunde in DIN A4 und DIN A 5 (für das Stammbuch)
  • Mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde
  • Beglaubigte Abschrift des Sterberegisters

Sterbeurkunden enthalten folgende Informationen:

  • Vor- und Familienname der verstorbenen Person
  • Sterbedatum und -ort
  • Letzter Wohnsitz der verstorbenen Person
  • Tag und Ort der Geburt der verstorbenen Person
  • Familienstand der verstorbenen Person
  • Vor- und Familiennamen der letzten Ehefrau/des letzten Ehemannes der verstorbenen Person, wenn diese verheiratet oder verwitwet war
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
  • Ausstellungsdatum und –Ort
  • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten

Mehrsprachige (internationale) Eheurkunde enthalten folgende Informationen:

  • Vor- und Familienname der verstorbenen Person
  • Sterbedatum und -ort
  • Tag und Ort der Geburt der verstorbenen Person
  • Geschlecht der verstorbenen Person
  • Vor- und Familiennamen der letzten Ehefrau/des letzten Ehemannes der verstorbenen Person, wenn diese
  • verheiratet oder verwitwet war
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
  • Ausstellungsdatum und –Ort
  • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten

Beglaubigte Abschriften des Registers enthalten folgende Informationen:

  • Vor- und Familienname der verstorbenen Person
  • Geschlecht der verstorbenen Person
  • Sterbedatum, Sterbezeit und Adresse des Sterbeortes
  • Letzter Wohnsitz der verstorbenen Person
  • Tag und Ort der Geburt der verstorbenen Person
  • Familienstand der verstorbenen Person
  • Vor- und Familiennamen der letzten Ehefrau/des letzten Ehemannes der verstorbenen Person, wenn diese verheiratet oder verwitwet war
  • Hinweis auf die Geburtsdaten der verstorbenen Person inklusive Standesamt und Registernummer
  • Hinweis auf die Eheschließung der verstorbenen Person inklusive Standesamt und Registernummer
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
  • Ausstellungsdatum und –Ort
  • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten

Seit dem 01.01.2009 werden akademische Grade nicht mehr eingetragen.
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.

Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben).
Das Standesamt kann folgende Unterlagen anfordern:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin beziehungsweise des Urkundeninhabers (zum Beispiel als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern)
  • gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin beziehungsweise des Vollmachtgebers
  • gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche beziehungsweise berechtigte Interesse
     

Der Sterbeort ist Mülheim an der Ruhr.
Die Person ist in den letzten 30 Jahren verstorben.

Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren:

1. Ehegatten, Lebenspartnerin beziehungsweise Lebenspartner der Person (nicht Verlobte beziehungsweise Verlobter)
2. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern
3. Kinder, Enkel, Urenkel
4. Geschwister, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird
5. Andere Personen (zum Beispiel geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen, zum Beispiel Schreiben der anfordernden Stelle)
6. Behörden und Gerichte, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (der amtliche Zweck ist anzugeben)
7. Person, der eine schriftliche Vollmacht einer Person unter 1. - 4. zur Urkundenbeantragung und -entgegennahme vorliegt

Urkunde / beglaubigter Registerausdruck (jedes Format), Übersetzungshilfe: 15,00 €
Weiteres Exemplar derselben Urkunde, wenn gleichzeitig beantragt: 7,50 €
Suchgebühr bei unvollständigen/nicht eindeutigen Angaben, bis 30 Minuten: 20,00 €
Suchgebühr bei unvollständigen/nicht eindeutigen Angaben, bis 60 Minuten: 40,00 €
Suchgebühr bei unvollständigen/ nicht eindeutigen Angaben, über 60 Minuten: 60,00 €

Gebührenfrei sind Urkunden zur Vorlage bei einer gesetzlichen Sozial-/Rentenversicherung. Sie enthalten einen entsprechenden Vermerk.

Urkunden können Sie wie folgt beantragen:

  • Online-Antrag
  • E-Mail
  • schriftlich per Post

Die entsprechenden Gebühren sind immer im Voraus zu entrichten. Sie können ein SEPA-Lastschriftmandat zum Bankeinzug der Gebühren erteilen. Ohne eine SEPA-Lastschriftmandat erfolgt zunächst der Versand eines Gebührenbescheides und erst nach Zahlungseingang werden die beantragten Urkunden an Sie verschickt.

Bei Beantragung der Urkunde mit SEPA-Lastschriftmandat: etwa zwei Wochen

Bitte sehen Sie innerhalb dieses Zeitraums von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab!

Wenn durch das Standesamt weitere Nachweise angefordert werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeitverlängern.

Es gibt keine Frist.