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Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen

Auf Antrag kann die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges auch ausschließlich für die Dauer eines Tages erfolgen, ohne dazu Kennzeichen mit Siegelplaketten zu versehen.

Dies kann sowohl online, als auch im Bürgeramt durchgeführt werden. Es ist hierbei nicht notwendig, Kennzeichen mit Siegelplaketten zu versehen, wie es bei anderen Zulassungsvorgängen notwendig ist. 

Das Fahrzeug gilt am Ende des Tages der Zulassung automatisch als abgemeldet. 

Innerhalb der nächsten zehn Tage erhalten Sie Ihre Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) mit dem Abmeldedatum zugesandt. 

Bei der Tageszulassung im Bürgeramt werden Ihnen die Zulassungsdokumente mit dem Abmeldedatum unverzüglich nach der Zulassung ausgehändigt. Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung, ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie die Originalausweise der Vollmachtgeber. Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können.

  • BundID 
  • Mein Unternehmenskonto
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise der Prokuristen beziehungsweise Prokuristinnen.
  • Zulassungsbescheinigung II mit sogenannter “EU-Übereinstimmungsbescheinigung” (auch: COC-Bescheinigung).
  • Versicherungsbestätigung in Form einer gültigen eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft).
  • Halten Sie auch das erforderliche SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer bereit (kann im Bürgeramt erstellt werden).

Wenn Sie sich im Bürgeramt vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung

  • eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung,
  • ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer,
  • die Originalausweise der Vollmachtgebenden.

Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können.

  • Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug.
  • der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland. 
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30,00 €. 
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 € oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge 

Im Onlinedienst ist es zwingend erforderlich, dass die Onlinefunktion Ihres Ausweisdokumentes aktiviert ist

Gebühren im Online-Verfahren: 

  • 14,90 € Zulassungsgebühr 
  • 3,80 € Zulassungsdokumente 

Gebühren in örtlichen-Verfahren: 

  • 45,90 € Zulassungsgebühren   
  • 0,60 bis 3,80 € Zulassungsdokumente 

Ggfs. zusätzlich anfallende Gebühren: 

  • 2,60 Euro Vorab-Reservierung 
  • 10,20 Euro Wunschkennzeichen

Sie beantragen die Tageszulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges, weisen sich dazu (im Onlinedienst mit BundID oder Mein Unternehmenskonto) aus und entrichten die Gebühren. Soweit dem keine Hinderungsgründe im Wege stehen erhalten Sie bei der Online-Zulassung innerhalb von zehn Tagen die Zulassungsdokumente mit dem entsprechenden Abmeldevermerk. Bei der Zulassung im Bürgeramt erhalten Sie die Zulassungsdokumente mit dem entsprechenden Abmeldevermerk unmittelbar nach der Zulassung.

Wenn Sie diese Leistung vor Ort im Bürgeramt in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie hierfür unbedingt einen Termin. Hier geht es zur Terminvergabe. 

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Es gibt keine Fristen.