Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel)

Wenn Sie ein Fahrzeug, das bereits in Mülheim an der Ruhr zugelassen ist, auf Ihren Namen umschreiben möchten, müssen Sie dieses ummelden.

Wenn Sie ein Fahrzeug, das bereits in Mülheim an der Ruhr zugelassen ist, auf Ihren Namen zulassen möchten und Ihren Hauptwohnsitz in Mülheim an der Ruhrhaben oder hier ein Gewerbe angemeldet haben, können Sie die Zulassung im Bürgeramt oder online durchführen. 

Sollten Sie die Zulassung online vollziehen, erhalten Sie nach erfolgreicher Zulassung den vorläufigen Zulassungsnachweis, der Sie für zehn Tage dazu berechtigt, mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. Innerhalb dieser zehn Tage erhalten Sie Ihre Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) und die Zulassungsplaketten für die Kennzeichen. 

Wenn Sie die vorhandenen Kennzeichen weiter nutzen möchten, können Sie diese übernehmen. 

Sollten Sie Ihr Fahrzeug im Bürgeramt zulassen, erhalten Sie die fertigen Zulassungsdokumente vor Ort. Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung, ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie die Originalausweise der Vollmachtgebenden. Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können.

  • BundID 
  • Mein Unternehmenskonto
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll, 
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise der Prokuristen beziehungsweise Prokuristinnen, 
  • Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief), 
  • eVB-Nummer, auch dann, wenn sich an der bestehenden Versicherung nichts ändert (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft), 
  • die Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) 
  • die Kennzeichen für das Fahrzeug müssen eine gültige Hauptuntersuchung (HU) eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV, DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen sein; die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung I reicht in der Regel aus. 
  • Bankverbindung für den Einzug der Kfz-Steuer 

Wenn Sie sich im Bürgeramt vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung

  • eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung,
  • ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer,
  • die Originalausweise der Vollmachtgebenden.

Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können.

  • Sie haben ein Fahrzeug, das bereits in Mülheim an der Ruhr zugelassen ist und welches Sie auf Ihren Namen ummelden möchten
  • der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland 
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30,00 €
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 € oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge

Im Onlinedienst ist es zwingend erforderlich, dass die Onlinefunktion Ihres Ausweisdokumentes aktiviert ist

Online Gebühren: 

  • 10.40 € Zulassungsgebühr (bei Beibehaltung der Kennzeichen) 
  • 12,40 € Zulassungsgebühr (bei Kennzeichenwechsel) 
  • 3,80 € Fahrzeugdokumente 0,30 € Plakettenträger (bei Kennzeichenwechsel) 
  • 10,20 € Wunschkennzeichen 8,50 € Portogebühren (bei Kennzeichenwechsel) 
  • 4,25 € Portogebühr (bei Kennzeichenbeibehaltung) 

Gebühren für die örtliche Zulassung: 

  • 24,20 € Zulassungsgebühr (bei Beibehaltung der Kennzeichen) 
  • 26,20 € Zulassungsgebühr (bei Kennzeichenwechsel) 
  • 2,60 € bis 3,80 € Fahrzeugdokumente 
  • 10,20 € Wunschkennzeichen 

Fremdkosten: 

  • circa 15,00 Euro pro Schild bei Schildermachenden Ihrer Wahl

Sie stellen einen Antrag auf eine Fahrzeugummeldung innerhalb von Mülheim an der Ruhr, weisen Sie sich dazu (im Onlinedienste mit BundID oder Mein Unternehmenskonto) aus und entrichten die Gebühren. Soweit dem keine Hinderungsgründe im Wege stehen erhalten Sie bei der Online-Zulassung den vorläufigen Zulassungsnachweis der Sie dazu berechtigt, zehn Tage mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. Innerhalb dieser zehn Tage erhalten Sie Ihre Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) und die Zulassungsplaketten für die Kennzeichen. Wenn Sie die vorhandenen Kennzeichen weiter nutzen möchten, können Sie diese übernehmen. 

Sollten Sie Ihr Fahrzeug im Bürgeramt zulassen, erhalten Sie die fertigen Zulassungsdokumente vor Ort.

Wenn Sie diese Leistung vor Ort im Bürgeramt in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie hierfür unbedingt einen Termin. Hier geht es zur Terminvergabe. 

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Es gibt keine Fristen.