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Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)

Wenn Sie ein Fahrzeug, das in einer anderen Stadt bereits auf Sie selbst zugelassen ist, nach Mülheim an der Ruhr ummelden möchten, müssen Sie dies ohne Halterwechsel umschreiben.

Wenn Sie ein Fahrzeug, das in einer anderen Stadt bereits auf Sie selbst zugelassen ist, nach Mülheim an der Ruhr ummelden möchten und Ihren Hauptwohnsitz in Mülheim an der Ruhr haben oder hier ein Gewerbe angemeldet haben, können Sie die Zulassung online oder im Bürgeramt durchführen.

Nach einer erfolgreichen Online-Zulassung erhalten Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis, der Sie dazu berechtigt zehn Tage mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. Innerhalb der nächsten zehn Tage erhalten Sie Ihre Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) und die Zulassungsplaketten für die Kennzeichen.

Sollten Sie die Umschreibung im Bürgeramt vollziehen, erhalten Sie die Zulassungsdokumente unverzüglich nach der Umschreibung. Wenn Sie sich im Bürgeramt vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung

  • eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung,
  • ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer,
  • die Originalausweise der Vollmachtgebenden.

Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können.
 

  • BundID
  • Mein Unternehmenskonto
  • gültiger Personalausweis derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise der Prokuristinnen und Prokuristen
  • Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief) - nur bei Kennzeichenwechsel
  • Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein)
  • für das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen
    Überwachungsvereins (TÜV, DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen werden
  • Bankverbindung für den Einzug der Kfz-Steuer

Wenn Sie sich im Bürgeramt vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung 

  • eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung,
  • ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer,
  • die Originalausweise der Vollmachtgebenden.

Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können.

  • die Fahrzeugdokumente (ZBI+II) (Bei der Online-Wiederzulassung müssen ZBI+II mit entsprechenden Druckstücknummer versehen sein)
  • bei dem Wunsch des Kennzeichenwechsels werden die Kennzeichen benötigt (Im Onlinedienst müssen
    diese mit den entsprechenden Druckstücknummern versehen sein)
  • Sie möchten Ihr Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk nach Mülheim an der Ruhr umschreiben
  • der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30,00 €
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 € oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge

Im Onlinedienst ist es zwingend erforderlich, dass die Onlinefunktion Ihres Ausweisdokumentes aktiviert ist.

Online-Gebühren:

  • 9,90 € Zulassungsgebühr (bei Beibehaltung der bisherigen Kennzeichen)
  • 12,10 € Zulassungsgebühr (bei Kennzeichenwechsel)
  • 3,80 € Fahrzeugdokumente (bei Kennzeichenwechsel)
  • 0,60 € Fahrzeugdokumente (bei Beibehaltung der bisherigen Kennzeichen)
  • 0,30 € Plakettenträger (bei Kennzeichenwechsel)
  • 10,20 € Wunschkennzeichen (bei Kennzeichenwechsel)
  • 4,25 € Portogebühr (bei Beibehaltung der bisherigen Kennzeichen)
  • 8,50 € Portogebühr (bei Kennzeichenwechsel)

Gebühren für die örtliche Zulassung:

  • 23,60 € Zulassungsgebühr (bei Beibehaltung der bisherigen Kennzeichen)
  • 27,10 € Zulassungsgebühr (bei Kennzeichenwechsel)
  • 0,60 - 3,80 € Fahrzeugdokumente
  • 10,20 € Wunschkennzeichen (bei Kennzeichenwechsel)

Fremdkosten: 

  • Circa 15,00 € pro Schild bei Schildermachenden Ihrer Wahl (bei Kennzeichenwechsel)

Sie beantragen die Umschreibung Ihres in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassenen Fahrzeuges, weisen sich dazu (im Onlinedienst mit BundID oder Mein Unternehmenskonto) aus und entrichten die Gebühren. Bei der Online-Zulassung erhalten Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis der Sie dazu berechtigt, zehn Tage mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. Innerhalb dieser zehn Tage erhalten Sie Ihre Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) und die Zulassungsplaketten für die Kennzeichen.

Bei der Zulassung im Bürgeramt erhalten Sie die Zulassungsdokumente unmittelbar nach der Zulassung.

Wenn Sie diese Leistung vor Ort im Bürgeramt in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie hierfür unbedingt einen Termin. Hier geht es zur Terminvergabe. 

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Es gibt keine Frist.