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Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie als Schaustellerin oder Schausteller, "fliegende Händlerin" oder "fliegender Händler" oder Inhaberin beziehungsweise Inhaber eines Marktstandes tätig sind, das heißt wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten. 

Gemäß § 55 Gewerbeordnung (GewO) sind folgende gewerbliche Tätigkeiten dem Reisegewerbe zuzuordnen:

  • der Ankauf und Vertrieb von Waren oder anderen gewerblichen Leistungen
  • das Anbieten von Leistungen
  • die Aufsuchung von Bestellungen auf Leistung 
  • die Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten als selbstständiger Schausteller oder nach Schaustellerart

Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

  • BundID
  • Mein Unternehmenskonto
  • Reisegewerbekarte 
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis (nach Belegart 0)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nach Belegart 9)
  • Auskunft in Steuersachen (Finanzamt)
  • Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte verlängert, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

Es fallen Kosten in Höhe von 10,00 - 500,00 € an.

Sie können den Antrag online, per Brief, E-Mail oder persönlich (nur nach Terminvereinbarung) einreichen. Nutzen Sie dafür den Onlinedienst oder reichen Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben per E-Mail, per Post oder persönlich (nur nach Terminvereinbarung) ein.

Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert.  

Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 - 4 Wochen.

Die Verlängerung ist mindestens 6 Wochen vor Ablauf zu beantragen.

Ordnungsamt - Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht
Am Rathaus
1
45468
Mülheim an der Ruhr
Tel.
+49 208 455-3200