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Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben wollen, benötigen sie hierfür eine Stellvertretungserlaubnis.

Sofern in dem Betrieb ein Stellvertreter eingesetzt werden soll, ist zusätzlich der Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) erforderlich.

Da für die Person, die als Stellvertretung eingesetzt werden soll, eine Zuverlässigkeitsprüfung durchzuführen ist, muss diese Person ihr Einverständnis zur Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfung durch ihre Unterschrift auf dem Formular bestätigen.
Für jede im Betrieb tätige Person, die für Aufgaben der Betriebsleitung und -beaufsichtigung, für Aufgaben im Rahmen der Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, der Einlasskontrolle und der Bewachung eingesetzt werden soll, ist der Antrag auf Prüfung der Zuverlässigkeit für im Betrieb tätige Personen nach § 25 Abs. 2 des ProstSchG auszufüllen.

Da für jede dieser Personen eine Zuverlässigkeitsprüfung durchzuführen ist, muss jede dieser Personen ihr Einverständnis mit der Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfung durch ihre Unterschrift auf dem Formular bestätigen.

  • BundID
  • Mein Unternehmenskonto
  • Erlaubnis nach § 12 ProstSchG des Prostitutionsgewerbes, für das die Stellvertretungserlaubnis beantragt wird
  • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel 
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde) 
  • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart „9“ (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde) 
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Mindestalter von 18 Jahren für die als Stellvertretung vorgesehene Person
  • Zuverlässigkeit für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
     

Es fallen Kosten in Höhe von 350,00 – 1.000,00 € an.

Sobald Sie Ihren Antrag ausgefüllt bei der Gewerbemeldestelle eingereicht haben, werden wir Ihre Unterlagen prüfen. Wenn Sie nach der Prüfung alle Voraussetzungen erfüllen, werden Sie einen Bescheid erhalten.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 6-8 Wochen.

Sie dürfen erst tätig werden, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben. Daher denken Sie bitte rechtzeitig daran den Antrag zu stellen. Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so hat der Betreiber dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Ordnungsamt - Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de