Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Verlustanzeige aufgeben

Wenn Sie einen Gegenstand aus Ihrem Eigentum verloren haben, können Sie eine Verlustanzeige beim Fundbüro der Stadt Mülheim an der Ruhr aufgeben.

Das städtische Fundbüro registriert gemeldete und abgegebene Gegenstände online, so dass Sie nachsehen können, ob Ihr verlorener Gegenstand bereits gefunden wurde. Wenn das nicht der Fall ist, können Sie außerdem eine Verlustanzeige beim Fundbüro aufgeben. Das Fundbüro kann dann eingehende Fundsachen mit Ihrer Meldung abgleichen und Sie im Fall einer Übereinstimmung kontaktieren. 

Außerdem verlangen manche Versicherungen die Vorlage einer behördlichen Verlustanzeige, damit Sie dort Ansprüche geltend machen können. Mit dieser Leistung erhalten Sie daher auch die behördliche Verlustanzeige zum Preis von 2,50 € in bar.

  • Sie müssen den verlorenen Gegenstand möglichst präzise beschrieben können. 
  • Sie sollten darüber hinaus Ort, Datum und Zeitpunkt des Verlustes möglichst genau eingrenzen können. 

Für die Verlustanzeige für Ihre Versicherung fällt eine Gebühr in Höhe von 2,50 € in bar an.

Wenn Ihr verlorener Gegenstand gefunden und im Fundbüro abgegeben wird, kann die Aufbewahrung und Herausgabe abhängig vom Gegenstandswert mit Gebühren verbunden sein. Außerdem schulden Sie einem etwaigen Finder unter Umständen einen Finderlohn, dessen Höhe ebenfalls vom Wert des verlorenen Gegenstandes abhängt. 

Sie können die Verlustanzeige über den nebenstehenden Onlinedienst, per E-Mail oder per Post aufgeben. Nach dem Eingang erhalten Sie eine behördliche Bestätigung, dass Sie die Verlustanzeige aufgegeben haben. 

Wenn dem Fundbüro ein gefundener Gegenstand gemeldet oder übergeben wird, der mit Ihrer Verlustanzeige übereinstimmt, werden Sie erneut kontaktiert. 

Sie können die Verlustanzeige aufgeben, sobald Sie den Verlust bemerkt haben. Das Fundbüro wird auf Sie zu kommen, sobald eine Fundsache abgegeben wird, die zu der Beschreibung aus Ihrer Verlustanzeige passt oder sich eindeutig Ihnen als Eigentümer zuordnen lässt. 

Den behördlichen Nachweis über den Eingang der Verlustanzeige erhalten Sie bei Nutzung des nebenstehenden Onlinedienstes innerhalb weniger Minuten automatisch, bei Aufgabe der Verlustanzeige per E-Mail oder per Post meist nach einigen Tagen.

Fundsachen werden erfahrungsgemäß erst mit einer Verzögerung von einigen Tagen durch die Finder dem Fundbüro gemeldet und dann registriert. Die Verlustanzeige können Sie jedoch sofort aufgeben, sobald Sie den Verlust bemerken. 

Gemeldete und abgegebene Fundsachen werden vom Fundbüro für 6 Monate aufbewahrt

Für Fundsachen in Mülheimer Bussen und Bahnen wenden Sie sich bitte an die RuhrBahn, per E-Mail an fundbuero@ruhrbahn.de

Für Fundsachen in Zügen oder an Bahnhöfen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bahn. Weitere Infos dazu finden Sie unter https://www.bahn.de/service/ueber-uns/fundservice.

Wenn Sie einen verloren geglaubten Gegenstand selbst wieder finden oder auf anderem Wege zurück erhalten, melden Sie dies bitte ebenfalls dem Fundbüro, damit die Verlustanzeige wieder gelöscht werden kann.

Ordnungsamt - Allgemeine Gefahrenabwehr und Außendienst

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gefahrenabwehr@muelheim-ruhr.de