Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
Falls Ihnen Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie den Diebstahl melden und einen neuen Personalausweis beantragen. Sie können den Diebstahl bei jeder Personalausweisbehörde melden. Dort können Sie auch einen neuen Ausweis beantragen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- gegebenenfalls Nachweis über die Namensänderung
- polizeiliche Verlustanzeige
Voraussetzungen
- Ihr Ausweis wurde gestohlen.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Kosten
Es fallen folgende Kosten an:
- 22,80 € unter 24 Jahren
- 37,00 € in allen anderen Fällen
- 10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis
Verfahrensablauf
Bei einer persönlichen Vorsprache können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beachten Sie, dass Sie vorab einen Termin vereinbaren müssen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 Wochen.
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgehändigt.
Fristen
Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.
Hinweise
Gültigkeit des Personalausweises:
- 6 Jahre Gültigkeit unter 24 Jahren
- 10 Jahre in allen anderen Fällen
- 3 Monate bei vorläufigen Personalausweisen
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn Eintragungen nicht mehr zutreffen oder Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.
Es gibt eine Ausnahme:
- Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Löhstraße 20 - 26
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Tel.: +49 208 455-0
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