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Wohnortänderung im Reisepass beantragen

In Ihrem Reisepass wird der Wohnort vermerkt. Wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert, müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen.

In Ihrem Reisepass wird nur der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss nur geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert.

Sie können den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen.

Ziehen Sie ins Ausland und haben dort einen neuen Wohnort, können Sie Ihren Aufenthaltsort im Ausland eintragen lassen. Falls Ihr ausländischer Wohnort noch nicht feststeht, können Sie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eintragen lassen.

  • BundID
  • gültiger Reisepass
  • aktuelle amtliche Meldebestätigung
  • bei Vertretung:
    • Vollmacht
  • Sie haben einen gültigen Reisepass.
  • Ihr Wohnort hat sich geändert.

Es fallen keine Kosten an.

Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen, legen Sie Ihren Reisepass vor. Dann werden im Bürgeramt die Adresse im Chip und der Adressaufkleber auf dem Reisepass aktualisiert. Bevollmächtigen Sie eine dritte Person, ist eine entsprechende Vollmacht mitzubringen.

Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Reisepass unverzüglich nach Umzug ändern lassen.