In Ihrem Reisepass wird der Wohnort vermerkt. Wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert, müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen.
In Ihrem Reisepass wird nur der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss nur geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert.
Sie können den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen.
Ziehen Sie ins Ausland und haben dort einen neuen Wohnort, können Sie Ihren Aufenthaltsort im Ausland eintragen lassen. Falls Ihr ausländischer Wohnort noch nicht feststeht, können Sie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eintragen lassen.
Rechtsgrundlagen
- § 15 Nr. 1 Passgesetz (PassG)
- § 19 Abs. 1 S. 1 Passgesetz (PassG)
- § 19 Abs. 2 Passgesetz (PassG)
- § 19 Abs. 3 Passgesetz (PassG)
- § 23a Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 1 Abs. 2 Passverordnung (PassV)
- § 15 Abs. 4 Nr. 3 Passverordnung (PassV)
- Anlage 1b Passverordnung (PassV)
- Anlage 1c Passverordnung (PassV)
- Anlage 11 Nr. 1 Passverordnung (PassV)
- Anlage 11 Nr. 6 S. 3 Passverordnung (PassV)
- Anlage 11 Tabelle 3 Passverordnung (PassV)
- Anlage 11 Tabelle 4 Passverordnung (PassV)
- § 4 Nr. 4.1.9 bis 4.1.9.5 Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
- § 6 Abs. 2 Nr. 6.2.1.4 Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
- § 6 Abs. 2 Nr. 6.2.2.5 Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
- § 21 Abs. 2 Nr. 21.2.8 Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
Erforderliche Unterlagen
- BundID
- gültiger Reisepass
- aktuelle amtliche Meldebestätigung
- bei Vertretung:
- Vollmacht
Voraussetzungen
- Sie haben einen gültigen Reisepass.
- Ihr Wohnort hat sich geändert.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen, legen Sie Ihren Reisepass vor. Dann werden im Bürgeramt die Adresse im Chip und der Adressaufkleber auf dem Reisepass aktualisiert. Bevollmächtigen Sie eine dritte Person, ist eine entsprechende Vollmacht mitzubringen.
Fristen
Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Reisepass unverzüglich nach Umzug ändern lassen.
Weiterführende Informationen
Löhstraße 20 - 26
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-0
E-Mail: buergeramt@muelheim-ruhr.de