Wenn Sie geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben, benötigen Sie die Genehmigung der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde (Betriebssitz). Für jeden weiteren Neuzugang im Fahrzeugpark benötigen Sie eine weitere beglaubigte Abschrift der Genehmigung.
Wenn Sie geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, betreiben, benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde (Betriebssitz).
Dem Inhaber der Originallizenz werden so viele beglaubigte Kopien der Gemeinschaftslizenz ausgestellt, wie Fahrzeug zum Güterkraftverkehr zur Verfügung stehen.
Für jeden weiteren Neuzugang im Fahrzeugpark benötigen daher Sie eine weitere beglaubigte Abschrift der Genehmigung.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- BundID
- Mein Unternehmenskonto
- Eine aktuelle Eigenkapitalbescheinigung sowie der Nachweis für ein weiteres Kraftfahrzeug für den Güterkraftverkehr (Fahrzeugschein, Ratenkauf-, Miet- oder Leasingvertrag)
Voraussetzungen
- Eine bereits erteilte und gültige Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz
Kosten
Die Kosten betragen 115,00 € je Urkunde.
Verfahrensablauf
Sie können die Änderung online, per Brief, E-Mail oder persönlich (nach Terminvereinbarung) mitteilen.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Weiterführende Informationen
Dokumente
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de