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Zuverlässigkeitsprüfung nach § 9 MaBV anzeigen

Sie müssen aufgrund der Anzeigeflicht nach § 9 MaBV Ihre Zuverlässigkeit nachweisen, wenn Sie im Rahmen der Ausübung von Tätigkeiten im Sinne des § 34c Gewerbeordnung (GewO) die Leitung eines Betriebes übernehmen oder als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person eingesetzt werden.

Im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeiten als Immobilienvermittler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer sowie Wohnimmobilienverwalter sind jeweils

  • die mit der Leitung des Betriebs beauftragten Personen oder
  • mit der Leitung einer Zweigniederlassung beauftragten Personen oder
  • die bei einer juristischen Person nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufene Person anzuzeigen.

Die Behörde führt nach Erhalt der vorzulegenden Unterlagen eine Zuverlässigkeitsprüfung der benannten Personen durch. Diese werden nach Abschluss bestätigt.

  • BundID 
  • Mein Unternehmenskonto

Sie müssen in der (formlosen) Anzeige folgende Angaben machen:

  • Name und ggf. Geburtsname
  • sämtliche Vornamen
  • Staatsangehörigkeiten
  • Geburtstag und ‐ort sowie
  • die aktuelle Meldeanschrift

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
  • Auskunft in Steuersachen der Wohnortgemeinde

Sie müssen die nachfolgenden Unterlagen bei der Meldebehörde am Wohnort 
beatragen:

  • Führungszeugnis der Beleg‐Art-O
  • Gewerbezentralregisterauskunft der Belegart-9

Die Gebühr für die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird entsprechend der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben. Diese richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und kann zwischen 100,00 - 1.000,00 € betragen.

Sie müssen die Anzeige unverzüglich erstatten. Diese können Sie

  • durch persönliche Vorsprache oder
  • formlos schriftlich vornehmen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 - 4 Wochen.

Sie müssen die Anzeige innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie mit der Leitung beauftragt wurde, vornehmen.

Ordnungsamt - Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht

Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: +49 208 455-3200
E-Mail: gewerbe@muelheim-ruhr.de