Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Kosten
Es fallen folgende Kosten an:
- 2,70 Euro bei Online-Beantragung
- 16,50 Euro bei Vor-Ort-Beantragung
Verfahrensablauf
Sie können eine Außerbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeugs online oder vor Ort bei der Zulassungsbehörde beantragen.
Wenn Sie die Außerbetriebsetzung online über i-Kfz beantragen möchten:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben.
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen).
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben.
- Gegebenenfalls Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
- Eingaben und Antragstellung bestätigen.
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar.
- Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters.
Wenn Sie die Außerbetriebsetzung vor Ort bei der Zulassungsbehörde beantragen möchten:
- Vereinbaren Sie bitte einen Termin über die Online-Terminvergabe.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.