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Wartungsfenster BundID

Am Mittwoch, den 21.05.2025, wird es ein Wartungsfenster bei der BundID geben. Dabei werden Services der BundID zwischen 08:00 und 12:00 Uhr nur eingeschränkt oder gar nicht erreichbar sein. 

Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen

Wenn Sie einen Pkw bis zu 3.500 kg fahren möchten, müssen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg. Das Kraftfahrzeug darf zudem nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zum Fahrer) ausgelegt sein. Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 kg wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird unbefristet erteilt.

  • Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
  • Sehtestbescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 1 und § 12 FeV, welcher maximal 2 Jahre alt sein darf
  • aktuelles biometrisches Passfoto (Für die Beantragung von Führerscheinen können Lichtbilder in Papierform oder digitale Lichtbilder verwendet werden, wenn diese an einem der im Bürgeramt aufgestellten Fotoautomaten aufgenommen wurden. Digitale Fotos von privaten Fotodienstleistern können aus technischen Gründen nicht für die Beantragung von Führerscheinen verwendet werden.)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung
  • Name und Anschrift der Fahrschule

  • Sie müssen Ihren allgemeinen Wohnsitz in Mülheim an der Ruhr haben.
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Dementsprechend fallen folgende Kosten an:

  • 45,60 €
  • zusätzlich, bei Beantragung der Schlüsselzahl 197: 28,60 €

Nach Auswertung der von Ihnen eingereichten Unterlagen und der zusätzlich durch die Führerscheinstelle einzuholenden Unterlagen wird der Führerschein bestellt. Dieser wird dann, zusammen mit dem Prüfauftrag, an die zuständige Stelle zur Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung (zum Beispiel TÜV) übersandt.

Der gesamte Vorgang nimmt in der Regel einen Zeitraum von etwa 3 - 4 Wochen in Anspruch.

Es gibt keine Fristen.

Bei der Wahl Ihrer Fahrschule beachten Sie bitte, dass die Prüfung am Ende der Ausbildung am Ort Ihrer Hauptwohnung oder Ihrer schulischen beziehungsweise beruflichen Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeitsstelle abzulegen ist. Entsprechende Nachweise (Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung) sind vorzulegen.

Bürgeramt - Führerscheinstelle