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Wartungsfenster BundID

Am Mittwoch, den 21.05.2025, wird es ein Wartungsfenster bei der BundID geben. Dabei werden Services der BundID zwischen 08:00 und 12:00 Uhr nur eingeschränkt oder gar nicht erreichbar sein. 

Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Anhänger über 750 kg führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96.
Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum fahren möchten, brauchen Sie eine Erweiterung um die Schlüsselzahl 196.

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern. Mit der Schlüsselzahl B 96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen. Die zulässige Gesamtmasse darf dabei 3.500 kg überschreiten, aber 4.250 kg nicht überschreiten.
Die Schlüsselzahl B 196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträder (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten.

  • Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • biometrisches Foto (Für die Beantragung von Führerscheinen können Lichtbilder in Papierform oder digitale Lichtbilder verwendet werden, wenn diese an einem der im Bürgeramt aufgestellten Fotoautomaten aufgenommen wurden. Digitale Fotos von privaten Fotodienstleistern können aus technischen Gründen nicht für die Beantragung von Führerscheinen verwendet werden.)
  • vertragliche Vereinbarung mit der Fahrschule über die Fahrerschulung nach Anlage 7a FeV (B 96) oder die 7b FeV (B 196)
  • Bescheinigung über die absolvierte Fahrerschulung nach Anlage 7a FeV (B 96) oder 7b FeV (B 196)

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B 196 (Krafträder mit max 125cm³):

  • ununterbrochener Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren oder länger
  • Mindestalter von 25 Jahren bei Eintragung der Schlüsselzahl 196
  • Nachweis gemäß Anlage 7b FeV über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten
  • zwischen der Schulung und der Eintrag darf maximal 1 Jahr liegen

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B 96 (Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen nicht mehr als 4.250 kg wiegen):

  • Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Nachweis gemäß Anlage 7a FeV über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung mit mindestens 7 Unterrichteinheiten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und beträgt 37,50 €.

Es gibt keine Fristen.

Die Schlüsselzahl B 96 stellt eine Zuteilung dar, die in der gesamten Europäischen Union gültig ist.

Die Schlüsselzahl B 196 ist eine nationale Schlüsselzahl. Die dadurch entstehende Berechtigung gilt daher nur in Deutschland.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.

Bürgeramt - Führerscheinstelle