Zugang / Zuordnung zum Steuerkonto Kassenzeichen Name der steuerentrichtungspflichtigen Person Kontakt E-Mail Änderungen zu den hinterlegten Betriebsdaten Haben sich im ausgewählten Steuerzeitraum Änderungen bei den Stammdaten zum Steuerentrichtungspflichtigen ergeben? Nein, es liegen keine Änderungen zu den hinterlegten Betriebsdaten vor. Ja, es gab Änderungen bei der/den steuerentrichtungspflichtigen Person/en. Informationsnachricht Bitte teilen Sie hier Änderungen der Betriebs- oder Stammdaten mit, zum Beispiel Änderungen der Anschrift, des Namens, der Kontaktdaten oder sonstige relevante Änderungen. close Betriebsform des Unternehmens - Auswählen -Einzelunternehmen/natürliche PersonKapitalgesellschaftPersonengesellschaftJuristische Person des öffentlichen Rechts Straße und Hausnummer: Postleitzahl Ort Telefonnummer E-Mail Es gab Änderungen bei der Stellvertretung Ja Nein Es gibt keine Stellvertretung Welche Änderung liegt vor ? Es liegt eine neue Vollmacht vor Eine erteilte Vollmacht ist widerrufen worden Bevollmächtigte Person Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Telefonnummer E-Mail Informationsnachricht Hinweis: Es ist zwingend erforderlich, dass die Angaben zur bevollmächtigten Person um die erteilte Vollmacht ergänzt wird. close Bitte laden Sie die Vollmacht hoch Nur eine Datei möglich.100 MB Limit.Erlaubte Dateitypen: pdf, png, jpg. Bevollmächtigte Person Datum des Widerrufs Zeitraum der Steuererklärung Für welches Quartal geben Sie die Steuererklärung ab? 01.08. – 30.09.2026 [Hinweis: das geänderte Quartal Q 3 gilt nur einmalig im Jahre 2026] Quartal 1: 01.01. – 31.03 Quartal 2: 01.04. – 30.06 Quartal 3: 01.07. – 30.09 Quartal 4: 01.10. – 31.12 Für welches Jahr geben Sie die Steuererklärung ab? - Auswählen -202620272028202920302031 Für welches Jahr geben Sie die Steuererklärung ab? - Auswählen -2026 Angaben zur Beherbergungssteuer Haben im ausgewählten Steuerzeitraum steuerpflichtige Übernachtungen stattgefunden? Ja Nein – Nullmeldung Auch wenn im Steuerzeitraum keine steuerpflichtigen Übernachtungen stattgefunden haben, ist eine Steuererklärung als Nullmeldung abzugeben. Gesamtzahl der Übernachtungen im Steuerzeitraum Übernachtungen Gesamtsumme der Übernachtungsbeträge im Steuerzeitraum € Hinweis: Die Gesamtsumme der Übernachtungsbeträge ist für den gesamten ausgewählten Steuerzeitraum anzugeben. Maßgeblich für die Berechnung der Beherbergungssteuer ist der tatsächlich gezahlte Übernachtungsbetrag inklusive Umsatzsteuer (sog. „Bruttoübernachtungspreis“). Entgelte für Nebenleistungen, wie beispielsweise Frühstück, Parkplatz oder andere Zusatzleistungen, sind nicht einzubeziehen, solange sie separat ausgewiesen wurden. Erklärung und verbindliche Übermittlung Ich versichere/Wir versichern, dass die Angaben für den ausgewählten Steuerzeitraum vollständig und richtig sind und ich/wir sie wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe/haben. Bitte dieses Feld leer lassen