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Beherbergungsbetriebe in Mülheim an der Ruhr müssen sich bis zum 1. Oktober 2026 zur Beherbergungssteuer anmelden.

Seit dem 1. August 2026 erhebt die Stadt Mülheim an der Ruhr eine Beherbergungssteuer in Höhe von 5 % auf den Betrag für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Dazu zählen unter anderem Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Hostels, Campingplätze und ähnliche Einrichtungen.

Wenn Sie einen Beherbergungsbetrieb in Mülheim an der Ruhr betreiben, sind Sie verpflichtet, diesen bei der Stadt anzumelden. Alle zum 1. August 2026 bestehenden Beherbergungsbetriebe müssen sich spätestens bis zum 1. Oktober 2026 anmelden.

Wichtiger Hinweis:

  • Haben Sie Ihren Beherbergungsbetrieb bereits per E-Mail angemeldet, ist keine erneute Anmeldung über das Online-Formular erforderlich.
  • Haben Sie noch keine Anmeldung vorgenommen, nutzen Sie bitte ab sofort das Online-Anmeldeformular zur erstmaligen Registrierung.

Sofern für Ihren Betrieb noch kein Kassenzeichen vergeben wurde, erhalten Sie dieses nach erfolgreicher Anmeldung von der Stadt Mülheim an der Ruhr. Bitte verwenden Sie dieses Kassenzeichen künftig bei allen Zahlungen sowie im Schriftverkehr zur Beherbergungssteuer.

Bei Fragen zur Anmeldung oder zur Beherbergungssteuer wenden Sie sich bitte per E-Mail an beherbergungssteuer@muelheim-ruhr.de.

Die Steuer wird durch schriftlichen Steuerbescheid festgesetzt und erfolgt vierteljährlich. Die erste Steuererklärung für das dritte Quartal 2026 ist bis zum 10. Oktober 2026 einzureichen.

Beherbergungssteuer Anmeldung