Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.
Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.
Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.
Erforderliche Unterlagen
- ELSTER-Organisationszertifikat
- Hauptantrag
- erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen)
Voraussetzungen
- Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
- Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
Kosten
Die Kosten sind abhängig von der Art und des Umfangs des Genehmigungsantrages.
Verfahrensablauf
- Die zuständige Genehmigungsbehörde beteiligt alle anderen für das Vorhaben relevanten Fachbehörden- und Stellen und arbeitet deren Stellungnahme in den Genehmigungsbescheid mit ein.
Bearbeitungsdauer
Neugenehmigung:
- Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung):
3 Monate nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen
Änderungsgenehmigung:
- Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung):
3 Monate nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen
Fristen
Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.
Weiterführende Informationen
Ein Download von Antragsformularen für Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise.
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.)
- Klage