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Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

  • ELSTER-Organisationszertifikat
  • Antragsformulare
  • Betriebs- und Vorhabenbeschreibung
  • Fachgutachten (zum Beispiel Lärm, Luftschadstoffe, Staub, Gerüche, Licht, Erschütterung)
  • Lagepläne, Maschinenaufstellungspläne, Verfahrenspläne

  • Der Antrag muss vollständig vorliegen und den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.

Die Kosten sind abhängig von der Art und des Umfangs des Genehmigungsantrages.

  • Die zuständige Genehmigungsbehörde beteiligt alle anderen für das Vorhaben relevanten Fachbehörden- und Stellen und arbeitet deren Stellungnahme in den Genehmigungsbescheid mit ein.

Neugenehmigung:

  • Förmliches Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG (mit Öffentlichkeitsbeteiligung):
    7 Monate nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen
  • Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung):
    3 Monate nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen

Änderungsgenehmigung:

  • Förmliches Genehmigungsverfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung:
    6 Monate nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen
  • Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung):
    3 Monate nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen

Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

Es gibt keine Hinweise.

Amt für Umweltschutz - Untere Abfallwirtschafts- und Immissionsschutzbehörde