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Aufnahme der Tätigkeit nach der Hygiene-Verordnung anzeigen

Wenn Sie Tätigkeiten im Frisörhandwerk, in der Kosmetik und Fußpflege, beim Tätowieren und Piercen, Ohrlochstechen, aber auch andere Tätigkeiten, bei denen Verletzungen der Körperoberfläche vorgenommen werden vornehmen, müssen Sie dies beim Gesundheitsamt anmelden.

Wenn Sie Tätigkeiten gemäß Hygiene-Verordnung durchführen (Frisörhandwerk, in der Kosmetik und Fußpflege, beim Tätowieren und Piercen, Ohrlochstechen und andere), müssen Sie dies beim Gesundheitsamt anmelden. Sie haben Vorkehrungen zu treffen, dass keine Krankheitserreger oder andere toxischen Produkte auf den Menschen übertragen werden. Dafür benötigen Sie einen Hygieneplan. Im Hygieneplan müssen alle innerbetrieblichen Verfahrensweisen zum Schutz der Kunden und zum Eigenschutz aufgeführt werden. Zudem müssen geeignete, geprüfte Desinfektionsverfahren und Verfahren zur Sterilisation genutzt werden.

  • Kontaktdaten des Betriebs
  • persönliche Daten

Sie üben Tätigkeiten gemäß Hygiene-Verordnung aus.

Es fallen keine Kosten an.

Wenn Sie Tätigkeiten nach Hygieneverordnung aufnehmen wollen, melden sie dies über den Onlinedienst. Benötigt werden Ihre persönlichen Daten, Kontaktdaten des Betriebs sowie die Leistungen, die Sie erbringen wollen.
 

Die Bearbeitung erfolgt durch die Anzeige sofort.

Sie müssen die Anmeldung bei Aufnahme der Tätigkeiten durchführen.

Es gibt keine Hinweise.

Amt für Gesundheit und Hygiene - Umweltmedizin und Infektionsschutz