Wenn Sie Ihre Tätigkeiten im Frisörhandwerk, in der Kosmetik und Fußpflege, beim Tätowieren und Piercen, Ohrlochstechen, aber auch andere Tätigkeiten, bei denen Verletzungen der Körperoberfläche vorgenommen werden beenden wollen, müssen Sie dies beim Gesundheitsamt anzeigen.
Sie möchten die Tätigkeiten gemäß Hygiene-Verordnung (Frisörhandwerk, in der Kosmetik und Fußpflege, beim Tätowieren und Piercen, Ohrlochstechen und andere) beenden. Dies müssen Sie dem Gesundheitsamt mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
- Kontaktdaten des Betriebs
- persönliche Daten
Voraussetzungen
Sie üben Tätigkeiten gemäß Hygiene-Verordnung nicht mehr aus.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Tätigkeiten nach Hygiene-Verordnung beenden wollen, melden Sie sich über den Onlinedienst ab.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt durch die Anzeige sofort.
Fristen
Sie müssen bei Beendigung der Tätigkeiten eine Abmeldung durchführen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.