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Wartungsfenster BundID

Am Mittwoch, den 21.05.2025, wird es ein Wartungsfenster bei der BundID geben. Dabei werden Services der BundID zwischen 08:00 und 12:00 Uhr nur eingeschränkt oder gar nicht erreichbar sein. 

Beendigung der Tätigkeit nach der Hygiene-Verordnung anzeigen

Wenn Sie Ihre Tätigkeiten im Frisörhandwerk, in der Kosmetik und Fußpflege, beim Tätowieren und Piercen, Ohrlochstechen, aber auch andere Tätigkeiten, bei denen Verletzungen der Körperoberfläche vorgenommen werden beenden wollen, müssen Sie dies beim Gesundheitsamt anzeigen.

Sie möchten die Tätigkeiten gemäß Hygiene-Verordnung (Frisörhandwerk, in der Kosmetik und Fußpflege, beim Tätowieren und Piercen, Ohrlochstechen und andere) beenden. Dies müssen Sie dem Gesundheitsamt mitteilen.

  • Kontaktdaten des Betriebs
  • persönliche Daten

Sie üben Tätigkeiten gemäß Hygiene-Verordnung nicht mehr aus.

Es fallen keine Kosten an.

Wenn Sie Tätigkeiten nach Hygiene-Verordnung beenden wollen, melden Sie sich über den Onlinedienst ab.

Die Bearbeitung erfolgt durch die Anzeige sofort.

Sie müssen bei Beendigung der Tätigkeiten eine Abmeldung durchführen.

Es gibt keine Hinweise.

Amt für Gesundheit und Hygiene - Umweltmedizin und Infektionsschutz