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Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse oder der Verhältnisse von Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft können Sie online über die Veränderungsmitteilung (VÄM) übermitteln.

Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie eine BundID mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID).

Falls Sie nicht über eine eID verfügen, müssen Sie die unter "Dokumente" bereitgestellte "Erklärung zum Antrag" unterschreiben und zusammen mit einer gut lesbaren Kopie Ihres Ausweisdokuments im Zuge der Veränderungsmitteilung hochladen. 

Sofern die unterschriebene Erklärung und die Ausweiskopie nicht eingereicht werden, ist eine persönliche Identitätsprüfung erforderlich.

Es fallen keine Kosten an.

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Es gibt keine Fristen.

Es gibt keine Hinweise.

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