Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie Bürgergeld beantragen.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie auf Antrag in akuten Notsituationen ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, wenn Sie einen eigentlich aus dem Regelbedarf zu deckendem Betrag nicht selbst aufbringen und Sie die Zahlung auch nicht aufschieben können.
Wenn Sie sich während Ihrer Ausbildung in einer finanziellen Notsituation befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss vom Jobcenter erhalten.
Umzug, Schwangerschaft, Geburt: Wenn Ihnen für bestimmte Situationen in Ihrem Leben das Geld fehlt, können Sie einmalige Leistungen beantragen.
Wenn Sie als Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie zunächst eine Anwärterbefugnis.
Wenn Sie als Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie hierfür eine Fahrlehrerlaubnis.
Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.