Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie Bürgergeld beantragen.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie auf Antrag in akuten Notsituationen ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, wenn Sie einen eigentlich aus dem Regelbedarf zu deckendem Betrag nicht selbst aufbringen und Sie die Zahlung auch nicht aufschieben können.
Wenn Sie sich während Ihrer Ausbildung in einer finanziellen Notsituation befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss vom Jobcenter erhalten.
Umzug, Schwangerschaft, Geburt: Wenn Ihnen für bestimmte Situationen in Ihrem Leben das Geld fehlt, können Sie einmalige Leistungen beantragen.
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert beziehungsweise verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistentin“ oder „Diätassistent“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Ergotherapeutin“ oder „Ergotherapeut“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Masseurin oder Masseur“ und „medizinische Bademeisterin oder medizinischer Bademeister“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Orthoptistin oder Orthoptist“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin oder Physiotherapeut“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Podologin“ oder „Podologe“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie als Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie zunächst eine Anwärterbefugnis.
Wenn Sie als Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie hierfür eine Fahrlehrerlaubnis.
Der Bewilligungszeitraum für Ihr Wohngeld läuft ab? Dann dürfen Sie grundsätzlich 2 Monate vor Ablauf einen neuen Antrag stellen, um eine fortlaufende Wohngeldzahlung zu gewähren.
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse mitteilen.
Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.
Ihr Gesamteinkommen ist zu gering bzw. Ihre Mietbelastung zu hoch? Dann haben Sie als Mieter oder Eigentümer (für selbst genutzten Wohnraum) die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen.