Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert beziehungsweise verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen, wenn
- sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
- sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
- sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Erforderliche Unterlagen
Dem ausgefüllten Antragsformular müssen folgende Nachweise beigefügt werden:
Am wichtigsten ist es einen Nachweis, der zur Änderung beigeführt hat, beizufügen. Dies kann ein Mietänderungsschreiben, ein Nachweis zur Änderung der Belastung oder Änderung der Verwalterkosten (bei Eigentum) oder beispielsweise eine Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses sein. Manchmal ergeben sich auch mehrere Änderungen, zu denen dann entsprechende Nachweise benötigt werden.
Darüber hinaus müssen aktualisierte Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder eingereicht werden, falls entsprechende Nachweise noch nicht vorliegen. Dazu zählen:
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate (bei schwankendem Einkommen: die letzten 12 Lohn- und Gehaltsabrechnungen)
- bei Selbstständigkeit:
- Gewinnprognose für das laufende Jahr
- Aufgrund der Komplexität bei selbstständiger Tätigkeit erhalten Sie in einem Anschreiben eine auf Ihren Fall individuell gestaltete Liste über die weiteren benötigten Unterlagen.
- aktuelle(r) Rentenbescheid(e)
- aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld, Übergangsgeld)
- BAföG Bescheid
- Nachweis für Unterhaltszahlungen der letzten 3 Monate
- Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (zum Beispiel bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen für das abgelaufene Kalenderjahr
- gegebenenfalls Bescheid über Bürgergeld; Kinderzuschlag
- sonstige Nachweise (falls vorhanden), zum Beispiel aktuelle Studienbescheinigung
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
- Die Verringerung des (wohngeldrechtlichen) Einkommens um mehr als 10 Prozent.
- Die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder.
- Die Erhöhung der (wohngeldrechtlichen) Miete oder der (wohngeldrechtlichen) Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 Prozent.
Kosten
Für die Beantragung des Wohngeldes fallen keine Kosten an. Unter Umständen ist es möglich, dass Banken oder andere Stellen, von denen Nachweise benötigt werden, für die Ausstellung entsprechender Bescheinigungen eine Gebühr verlangen. Diese Kosten sind von Ihnen zu übernehmen und können nicht erstattet werden (§ 23 WoGG in Verbindung mit § 65a Sozialgesetzbuch I (SGB I)).
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 8 Monate.
Fristen
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine persönliche Vorsprache ist ohne eine vorherige Terminvereinbarung nicht möglich.
Falls sich im laufenden Bewilligungszeitraum Ihre finanzielle Situation (Erhöhung oder Verringerung des Einkommens) oder die Miete beziehungsweise Belastung verändert, kann dies zu einer Veränderung Ihres Wohngeldanspruchs führen.
Bei der Erhöhung Ihres Einkommens und der Verringerung der Miete beziehungsweise Belastung sind Sie verpflichtet entsprechende Änderungen bekanntzugeben. Sollten Sie umziehen, müssen Sie spätestens ab dem Tag des Bezugs der neuen Wohnung eine entsprechende Mitteilung beim Fachbereich Wohngeld machen. Der Bewilligungszeitraum endet kraft Gesetzes automatisch zum Zeitpunkt des Umzugs beziehungsweise zum nächsten Monatsersten, falls Sie nicht zum Ersten des Monats umgezogen sind.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.