Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse mitteilen.
Falls sich im laufenden Bewilligungszeitraum Ihre finanzielle Situation (Erhöhung oder Verringerung des Einkommens) oder die Miete beziehungsweise Belastung verändert, kann dies zu einer Veränderung Ihres Wohngeldanspruchs führen.
Falls sich im laufenden Wohngeldbezug
- ihr Gesamteinkommen erhöht hat,
- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert hat oder
- ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum verringert hat,
ist die Wohngeldbehörde verpflichtet, den Wohngeldanspruch zu überprüfen. Veränderungen können, müssen aber nicht zwangsläufig zu einer Verringerung des Wohngeldes führen.
Bei der Erhöhung Ihres Einkommens und der Verringerung der Miete beziehungsweise Belastung sind Sie verpflichtet entsprechende Änderungen bekanntzugeben. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, erfolgt die Minderung des Wohngeldes ab dem Zeitpunkt der Änderung, also gegebenenfalls auch rückwirkend.
Sollten Sie umziehen, müssen Sie spätestens ab dem Tag des Bezugs der neuen Wohnung eine entsprechende Mitteilung beim Fachbereich Wohngeld machen. Der Bewilligungszeitraum endet kraft Gesetzes automatisch zum Zeitpunkt des Umzugs beziehungsweise zum nächsten Monatsersten, falls Sie nicht zum Ersten des Monats umgezogen sind
Erforderliche Unterlagen
Dem ausgefüllten Antragsformular müssen folgende Nachweise beigefügt werden:
Am wichtigsten ist es einen Nachweis, der zur Änderung beigeführt hat, beizufügen. Dies kann ein Mietänderungsschreiben, ein Nachweis zur Änderung der Belastung oder Änderung der Verwalterkosten (bei Eigentum) oder beispielsweise eine Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses sein. Manchmal ergeben sich auch mehrere Änderungen, zu denen dann entsprechende Nachweise benötigt werden.
Darüber hinaus müssen aktualisierte Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder eingereicht werden, falls entsprechende Nachweise noch nicht vorliegen. Dazu zählen:
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate (bei schwankendem Einkommen: die letzten 12 Lohn- und Gehaltsabrechnungen)
- bei Selbstständigkeit:
- Gewinnprognose für das laufende Jahr
- Aufgrund der Komplexität bei selbstständiger Tätigkeit erhalten Sie in einem Anschreiben eine auf Ihren Fall individuell gestaltete Liste über die weiteren benötigten Unterlagen.
- aktuelle(r) Rentenbescheid(e)
- aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld, Übergangsgeld)
- BAföG Bescheid
- Nachweis für Unterhaltszahlungen der letzten 3 Monate
- Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (zum Beispiel bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen für das abgelaufene Kalenderjahr
- gegebenenfalls Bescheid über Bürgergeld; Kinderzuschlag
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Minderung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, das heißt mehr als vier Monate andauernde
- Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 Prozent,
- Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 Prozent.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Sofern die Änderung bei zu einer offensichtlichen Änderung führt beziehungsweise geführt hat oder führen wird, nimmt die Wohngeldbehörde unter Umständen eine vorläufige Zahlungseinstellung des bisherigen Wohngeldanspruchs vor, um eine (weitere) Überzahlung von Wohngeldleistungen zu verhindern.
Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 8 Monate.
Fristen
Sie sind als Antragstellerin beziehungsweise Antragssteller verpflichtet, Änderungen, die zur Verringerung des Wohngeldes führen können unverzüglich bekanntzugeben. Die Neuberechnung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse. Eine rückwirkende Neuberechnung des Wohngeldes ist möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert beziehungsweise verändert, kann dies auch zu einer Verringerung des Wohngeldes führen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Wohngeldbescheid.