Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde abmelden.
Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Erforderliche Unterlagen
- BundID
- Identitätsnachweis
- ausgefüllter Meldeschein
- Nachweis über die erste Adresse im Ausland
Voraussetzungen
Sie haben keine neue Wohnung im Inland.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie können sich mittels Onlinedienst abmelden. Sie bekommen die Abmeldebescheinigung zur Verfügung gestellt.
Bei einem gebuchten Termin im Bürgeramt können Sie sich persönlich abmelden oder sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor und erhalten eine amtliche Abmeldebestätigung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 10 bis 15 Minuten.
Fristen
Sie müssen Ihre Wohnung innerhalb von 2 Wochen nach Auszug abmelden. Frühestens eine Woche vor Auszug.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.