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  1. Bauen & Wohnen

Aufgrund technischer Probleme sind die Wohngeld-Onlinedienste aktuell nur eingeschränkt verfügbar. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bauen & Wohnen

  • Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
  • Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen

    Ändert sich Ihre Adresse, müssen Sie diese auch die im elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ändern lassen.
  • Adresse auf Personalausweis ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.
  • Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung abmelden

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde abmelden.
  • Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden

    Wenn Sie eine neue Wohnung in Mülheim an der Ruhr beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug beim Bürgeramt anmelden.
  • Datenübermittlung aus dem Melderegister widersprechen

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen.
  • Nebenwohnung abmelden

    Wenn Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und nur noch eine Hauptwohnung beziehen, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach Auszug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde die Nebenwohnung abmelden.
  • Stellungnahme zur Bauleitplanung einreichen

    In Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) können Sie Stellungnahmen und Hinweise zu aktuellen Planungen abgeben.
  • Wohnortänderung im Reisepass beantragen

    In Ihrem Reisepass wird der Wohnort vermerkt. Wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert, müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen.
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