Wenn Sie eine neue Wohnung in Mülheim an der Ruhr beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug beim Bürgeramt anmelden.
Sind Sie unter 16 Jahre alt, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
Sind Sie über 18 Jahre alt und für Sie ist ein Pfleger oder Betreuer bestellt, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung vom Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung können Sie persönlich beim Bürgeramt vorsprechen, eine Person bevollmächtigen, oder Sie können den Onlinedienst zur Ummeldung nutzen.
Erforderliche Unterlagen
- BundID
- Identitätsnachweis
- Wohnungsgeberbescheinigung
- bei betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- bei Vertretung durch eine andere Person:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- bei Zuzug aus dem Ausland:
- letzte Anschrift in Deutschland
- ausgefüllter Meldeschein
Voraussetzungen
- Sie haben eine neue Wohnung in Mülheim an der Ruhr bezogen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie können die Ummeldung online durchführen. Bei einem gebuchten Termin im Bürgeramt können Sie sich persönlich ummelden oder sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor und erhalten eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung bei erfolgreicher Ummeldung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 10 - 15 Minuten.
Fristen
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.