Wenn Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und nur noch eine Hauptwohnung beziehen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde die Nebenwohnung abmelden.
Für die Abmeldung der Nebenwohnung ist die Meldebehörde der Hauptwohnung zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- BundID
- Identitätsnachweis
Voraussetzungen
- Sie haben Ihre Nebenwohnung aufgegeben.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie können sich mittels Onlinedienst abmelden. Sie bekommen die Abmeldebescheinigung zur Verfügung gestellt.
Bei einem gebuchten Termin im Bürgeramt können Sie sich persönlich abmelden oder sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor und erhalten eine amtliche Abmeldebestätigung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 10 bis 15 Minuten.
Fristen
Sie müssen Ihre Nebenwohnung innerhalb von 2 Wochen nach Auszug abmelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.