Onlinedienst
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
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Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug anzumelden.
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Bürgeramt - ServiceCenter
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Löhstraße
22 - 26
45468
Mülheim an der Ruhr
Telefon
+49 208 455 0
E-Mail
Rollstuhlgerecht