Wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe Ihren weiteren vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland erforderlich machen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorübergehend Ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland erforderlich machen.
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen, die eine vorübergehende weitere Anwesenheit in Deutschland rechtfertigen. Die Ausländerbehörde prüft dabei Ihre persönliche Situation und entscheidet nach den gesetzlichen Vorgaben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird erteilt, wenn der weitere Aufenthalt aufgrund der besonderen Umstände erforderlich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für einen bestimmten Zeitraum erteilt und kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie in Deutschland leben. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Sie kann auf Antrag durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.
Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Aktuelles biometrisches Foto (mit QR-Code)
- Nachweise über die dringenden humanitären oder persönlichen Gründe (zum Beispiel ärztliche Unterlagen, Nachweise über besondere familiäre oder persönliche Umstände)
- Nachweise über den bisherigen Aufenthalt in Deutschland
- Bereits vorhandener Aufenthaltstitel (falls vorhanden)
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern
Voraussetzungen
- Es liegen dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder ein öffentliches Interesse vor, die Ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland erforderlich machen.
- Die besonderen Umstände Ihres Einzelfalls rechtfertigen eine Aufenthaltserlaubnis.
- Sie verfügen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch über einen Aufenthaltstitel, ein Visum oder der Zeitraum des visumsfreien Aufenthaltes ist noch nicht überschritten worden.
- Der Aufenthalt soll ausnahmsweise ermöglicht oder verlängert werden.
- Ihr Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutz wird aus eigenen Mitteln sichergestellt.
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz, soweit dies möglich und erforderlich ist.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Kosten
Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:
Bei Volljährigen: 100 Euro
Bei Minderjährigen: 50 Euro
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online, per E-Mail, per Post oder persönlich stellen. Ihre Vorsprache ist hier erforderlich, hierzu vereinbaren Sie bitte mit uns über das Online-Terminportal (terminvergabe.muelheim-ruhr.de) einen Termin. Bei Ihrer Vorsprache nehmen wir Ihre biometrischen Daten auf. Wir erfassen Ihr Passfoto, Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke. Diese Daten speichern wir vorübergehen in der hiesigen Datenbank, diese Daten werden später auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT-Karte) erfasst sein. Spätestens mit der Aushändigung der Niederlassungserlaubnis werden Ihre Fingerabdrücke wieder aus der hiesigen Datenbank gelöscht. Sie erhalten zeitgleich einen Brief mit einer PIN- und PUK-Code, hiermit können Sie den PIN-Code Ihrer Niederlassungserlaubnis ändern. Die Gebühr entrichten Sie in der Regel direkt bei Ihrer Vorsprache.
Wir prüfen dann Ihre Angaben und Unterlagen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.
Die Bundesdruckerei in Berlin stellt Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel her und schickt diese uns zu. Sobald wir Ihren elektronischen Aufenthaltstitel geprüft und registriert haben, teilen wir Ihnen mit, dass die Niederlassungserlaubnis von Ihnen abgeholt werden kann.
Bearbeitungsdauer
Ab der Bestellung bis zu 6 Wochen (je nach Auftragslage bei der Bundesdruckerei).
In besonderen Fällen kann die Bearbeitung bei uns zusätzlich bis zu 5 Wochen in Anspruch nehmen.
Fristen
Sofern Sie mit einem Visum eingereist sind, muss der Antrag vor Ablauf des Visums gestellt werden. Bei einer erlaubten visumsfreien Einreise ist der Antrag vor Ablauf des erlaubten Zeitraums zu stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums eine Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, so entfaltet dieser Antrag eine Fortbestandsfiktion. Das heißt, es gelten alle Regelungen Ihres Visums über das Gültigkeitsdatum hinaus fort.
Sie können bei Ihrer Vorsprache eine Bescheinigung hierüber beantragen, insbesondere dann, wenn Sie befürchten müssen, Ihre Beschäftigung nicht weiter fortführen zu können.
Die Gebühr für die Fortbestandsfiktion beträgt 13,00 Euro, für Minderjährige 6,50 Euro.
Nach § 98 Absatz 3 Ziffer 2 und 2a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) stellt der Verstoß gegen eine Auflage eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Rechtsbehelf
- Klage beim Verwaltungsgericht