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Wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe Ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland erforderlich machen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Sie können die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe Ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland erforderlich machen.

Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn besondere Umstände des Einzelfalls weiterhin vorliegen, die eine weitere Anwesenheit in Deutschland rechtfertigen. Die Ausländerbehörde prüft Ihre persönliche Situation und entscheidet nach den gesetzlichen Vorgaben.

Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn der weitere Aufenthalt aufgrund der besonderen Umstände weiterhin erforderlich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Vor Ablauf der Gültigkeit können Sie die Verlängerung beantragen, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Mit der verlängerten Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie weiterhin in Deutschland leben. Ob und in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf, richtet sich nach den Bestimmungen des Aufenthaltstitels und wird von der Ausländerbehörde eingetragen.

Unter Umständen kann die Ausländerbehörde Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten. Dies wird gegebenenfalls auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.

  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Aktuelles digitales biometrisches Foto (mit QR-Code)
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweise zum Lebensunterhalt, soweit diese im Einzelfall erforderlich sind
  • Nachweis über Ihren Wohnsitz (zum Beispiel Mietvertrag oder Wohnungsgeberbestätigung)

Die Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Ausländerbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies zur Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erforderlich ist.

Nicht deutschsprachige Unterlagen sind grundsätzlich mit einer deutschen Übersetzung einzureichen. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde auf eine Übersetzung verzichten oder weitere Nachweise anfordern.

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen vollständig und rechtzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde ein. Unvollständige Anträge können die Bearbeitungszeit verlängern.

Die erforderlichen Unterlagen sind unabhängig vom gewählten Übermittlungsweg vollständig einzureichen.

  • Es liegen weiterhin dringende humanitäre oder persönliche Gründe vor, die Ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland erforderlich machen.
  • Die besonderen Umstände Ihres Einzelfalls bestehen fort und rechtfertigen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
  • Der weitere Aufenthalt soll aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise ermöglicht oder verlängert werden.
  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz, soweit dies möglich und erforderlich ist.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr weiterer Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Die Gebühren richten sich nach § 45 Ziffer 2 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

  • Die Gebühr für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten beträgt 96,00 Euro
  • Die Gebühr für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten beträgt 93,00 Euro

In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen.

Sie können den Antrag online, per E-Mail, per Post oder persönlich stellen. Ihre Vorsprache ist hier erforderlich, hierzu vereinbaren Sie bitte mit uns über das Online-Terminportal (terminvergabe.muelheim-ruhr.de) einen Termin. Bei Ihrer Vorsprache nehmen wir Ihre biometrischen Daten auf. Wir erfassen Ihr Passfoto, Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke. Diese Daten speichern wir vorübergehen in der hiesigen Datenbank, diese Daten werden später auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT-Karte) erfasst sein. Spätestens mit der Aushändigung der Niederlassungserlaubnis werden Ihre Fingerabdrücke wieder aus der hiesigen Datenbank gelöscht. Sie erhalten zeitgleich einen Brief mit einer PIN- und PUK-Code, hiermit können Sie den PIN-Code Ihrer Niederlassungserlaubnis ändern. Die Gebühr entrichten Sie in der Regel direkt bei Ihrer Vorsprache.

Wir prüfen dann Ihre Angaben und Unterlagen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.
Die Bundesdruckerei in Berlin stellt Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel her und schickt diese uns zu. Sobald wir Ihren elektronischen Aufenthaltstitel geprüft und registriert haben, teilen wir Ihnen mit, dass die Niederlassungserlaubnis von Ihnen abgeholt werden kann.

Ab der Bestellung bis zu 6 Wochen (je nach Auftragslage bei der Bundesdruckerei).

In besonderen Fällen kann die Bearbeitung bei uns zusätzlich bis zu 5 Wochen in Anspruch nehmen.

Der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des aktuellen Aufenthaltstitels gestellt werden. Wird der Antrag vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gestellt, besteht der bisherige Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde in der Regel mit seinen bisherigen Nebenbestimmungen fort.

Wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums eine Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, so entfaltet dieser Antrag eine Fortbestandsfiktion. Das heißt, es gelten alle Regelungen Ihres Visums über das Gültigkeitsdatum hinaus fort.

Sie können bei Ihrer Vorsprache eine Bescheinigung hierüber beantragen, insbesondere dann, wenn Sie befürchten müssen, Ihre Beschäftigung nicht weiter fortführen zu können.

Die Gebühr für die Fortbestandsfiktion beträgt 13,00 Euro, für Minderjährige 6,50 Euro.

Ordnungsamt - Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen