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Wenn für Sie eine außergewöhnliche Härte vorliegt, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären oder persönlichen Gründen erteilt werden.

Sie können eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn die Voraussetzungen für einen außergewöhnlichen Härtefall weiterhin vorliegen und aufgrund der besonderen Umstände Ihres Einzelfalls eine außergewöhnliche Härte besteht.

Eine außergewöhnliche Härte kann für Sie insbesondere dann vorliegen, wenn die Beendigung Ihres Aufenthalts für Sie weiterhin eine besondere Belastung darstellen würde, die über die allgemeinen Folgen eines Aufenthaltsendes hinausgeht. Die Ausländerbehörde prüft Ihre aktuelle persönliche Situation und berücksichtigt dabei alle relevanten Umstände des Einzelfalls.

Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn Ihr weiterer Aufenthalt aus humanitären oder persönlichen Gründen weiterhin erforderlich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle bleibt auch bei einer Verlängerung ein befristeter Aufenthaltstitel. Eine weitere Verlängerung ist möglich, wenn die Voraussetzungen weiterhin bestehen.

Mit der verlängerten Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie weiterhin in Deutschland leben. Ob und in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf, richtet sich nach den Bestimmungen Ihres Aufenthaltstitels und wird von der Ausländerbehörde entsprechend eingetragen.

  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Aktuelles digitales biometrisches Foto (mit QR-Code)
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweise zum Lebensunterhalt, soweit diese im Einzelfall erforderlich sind
  • Nachweis über Ihren Wohnsitz (zum Beispiel Mietvertrag oder Wohnungsgeberbestätigung)

Die Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Ausländerbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies zur Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erforderlich ist.

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen vollständig und rechtzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde ein. Unvollständige Anträge können die Bearbeitungszeit verlängern.

Die erforderlichen Unterlagen sind unabhängig vom gewählten Übermittlungsweg vollständig einzureichen.

  • Es liegen weiterhin besondere Umstände des Einzelfalls vor, aufgrund derer eine außergewöhnliche Härte besteht.
  • Die Beendigung Ihres Aufenthalts würde für Sie weiterhin eine besondere Belastung darstellen, die über die allgemeinen Folgen einer Aufenthaltsbeendigung hinausgeht.
  • Ihr weiterer Aufenthalt in Deutschland ist aus weiterhin bestehenden humanitären oder persönlichen Gründen erforderlich.
  • Sie besitzen weiterhin einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz, soweit dies möglich und erforderlich ist.
  • Es liegt weiterhin kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr weiterer Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Die Gebühren richten sich nach § 45 Ziffer 2 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

  • Die Gebühr für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten beträgt 96,00 Euro
  • Die Gebühr für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten beträgt 93,00 Euro

In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen.

Sie können den Antrag online, per E-Mail, per Post oder persönlich stellen. Ihre Vorsprache ist hier erforderlich, hierzu vereinbaren Sie bitte mit uns über das Online-Terminportal (terminvergabe.muelheim-ruhr.de) einen Termin. Bei Ihrer Vorsprache nehmen wir Ihre biometrischen Daten auf. Wir erfassen Ihr Passfoto, Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke. Diese Daten speichern wir vorübergehen in der hiesigen Datenbank, diese Daten werden später auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT-Karte) erfasst sein. Spätestens mit der Aushändigung der Niederlassungserlaubnis werden Ihre Fingerabdrücke wieder aus der hiesigen Datenbank gelöscht. Sie erhalten zeitgleich einen Brief mit einer PIN- und PUK-Code, hiermit können Sie den PIN-Code Ihrer Niederlassungserlaubnis ändern. Die Gebühr entrichten Sie in der Regel direkt bei Ihrer Vorsprache.

Wir prüfen dann Ihre Angaben und Unterlagen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.
Die Bundesdruckerei in Berlin stellt Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel her und schickt diese uns zu. Sobald wir Ihren elektronischen Aufenthaltstitel geprüft und registriert haben, teilen wir Ihnen mit, dass die Niederlassungserlaubnis von Ihnen abgeholt werden kann.

Ab der Bestellung bis zu 6 Wochen (je nach Auftragslage bei der Bundesdruckerei).

In besonderen Fällen kann die Bearbeitung bei uns zusätzlich bis zu 5 Wochen in Anspruch nehmen.

Der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des aktuellen Aufenthaltstitels gestellt werden. Wird der Antrag vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gestellt, besteht der bisherige Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde in der Regel mit seinen bisherigen Nebenbestimmungen fort.

Wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums eine Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, so entfaltet dieser Antrag eine Fortbestandsfiktion. Das heißt, es gelten alle Regelungen Ihres Visums über das Gültigkeitsdatum hinaus fort.

Sie können bei Ihrer Vorsprache eine Bescheinigung hierüber beantragen, insbesondere dann, wenn Sie befürchten müssen, Ihre Beschäftigung nicht weiter fortführen zu können.

Die Gebühr für die Fortbestandsfiktion beträgt 13,00 Euro, für Minderjährige 6,50 Euro.

Ordnungsamt - Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen