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Wenn Sie seit mindestens 30 Monaten eine Beschäftigungsduldung besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam mit Ihrer Familie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie seit mindestens 30 Monaten im Besitz einer Beschäftigungsduldung nach § 60d Aufenthaltsgesetz sind und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Aufenthaltserlaubnis kann auch Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner sowie Ihren minderjährigen ledigen Kindern erteilt werden, wenn diese mit Ihnen in einer familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland leben.
Voraussetzung ist insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Beschäftigungsduldung weiterhin erfüllt sind und die gesetzlichen Anforderungen für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland vorliegen.
Die Aufenthaltserlaubnis ermöglicht den Übergang von einer Duldung zu einem regulären Aufenthaltstitel. Sie ist ein befristeter Aufenthaltstitel und kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie in Deutschland leben und eine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit wird im Aufenthaltstitel vermerkt.

Unter Umständen kann Sie die Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.

  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Aktuelles biometrisches Foto (mit QR-Code)
  • Nachweis über den Besitz einer Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG
  • Nachweise über die Dauer der Beschäftigungsduldung (mindestens 30 Monate)
  • Arbeitsvertrag und Nachweise über die ausgeübte Beschäftigung
  • Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen)
  • Nachweise über die familiäre Lebensgemeinschaft
  • Heiratsurkunde oder Nachweis über die Lebenspartnerschaft (falls zutreffend)
  • Geburtsurkunden der minderjährigen ledigen Kinder (falls zutreffend)
  • Schulbescheinigungen der schulpflichtigen Kinder (falls zutreffend)
  • Aktuelle Meldebescheinigung
  • Nachweise zur Identitätsklärung

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.

  • Sie besitzen seit mindestens 30 Monaten eine Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG.
  • Alle Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung liegen weiterhin vor.
  • Sie erfüllen die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
  • Ihre Identität ist geklärt oder Sie haben bei der Klärung Ihrer Identität im erforderlichen Umfang mitgewirkt.
  • Sie und gegebenenfalls Ihre Familienangehörigen leben in einer familiären Lebensgemeinschaft.
  • Ihr Ehegatte oder Lebenspartner sowie Ihre minderjährigen ledigen Kinder erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbeziehung.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: 100,00 Euro

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Sie können den Antrag online, per E-Mail, per Post oder persönlich stellen. Ihre Vorsprache ist hier erforderlich, hierzu vereinbaren Sie bitte mit uns über das Online-Terminportal (terminvergabe.muelheim-ruhr.de) einen Termin. Bei Ihrer Vorsprache nehmen wir Ihre biometrischen Daten auf. Wir erfassen Ihr Passfoto, Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke. Diese Daten speichern wir vorübergehen in der hiesigen Datenbank, diese Daten werden später auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT-Karte) erfasst sein. Spätestens mit der Aushändigung der Niederlassungserlaubnis werden Ihre Fingerabdrücke wieder aus der hiesigen Datenbank gelöscht. Sie erhalten zeitgleich einen Brief mit einer PIN- und PUK-Code, hiermit können Sie den PIN-Code Ihrer Niederlassungserlaubnis ändern. Die Gebühr entrichten Sie in der Regel direkt bei Ihrer Vorsprache.

Wir prüfen dann Ihre Angaben und Unterlagen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.
Die Bundesdruckerei in Berlin stellt Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel her und schickt diese uns zu. Sobald wir Ihren elektronischen Aufenthaltstitel geprüft und registriert haben, teilen wir Ihnen mit, dass die Niederlassungserlaubnis von Ihnen abgeholt werden kann.

Ab der Bestellung bis zu 6 Wochen (je nach Auftragslage bei der Bundesdruckerei).

In besonderen Fällen kann die Bearbeitung bei uns zusätzlich bis zu 5 Wochen in Anspruch nehmen.

Bitte beantragen Sie eine Erteilung der Aufenthaltserlaubnis innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihrer Beschäftigungsduldung.

Die Ausländerbehörde muss bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Beschäftigungsduldung erneut prüfen. Es müssen alle Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Ordnungsamt - Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen