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Wenn für Sie eine außergewöhnliche Härte vorliegt, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären oder persönlichen Gründen erteilt werden

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.

Eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann nicht nach den allgemeinen Vorschriften verlängert werden. Auch eine Aufenthaltserlaubnis nach anderen Vorschriften kommt nicht in Betracht. Dann kann Ihnen diese Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für Sie eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.

Eine außergewöhnliche Härte kann insbesondere gegeben sein, wenn die Beendigung Ihres Aufenthalts für Sie eine besondere Belastung darstellen würde, die über die allgemeinen Schwierigkeiten eines Aufenthaltsendes hinausgeht. Die Ausländerbehörde prüft Ihre persönliche Situation und entscheidet unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.

Es müssen auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis gegeben sein (insbesondere Lebensunterhaltssicherung, geklärte Identität, kein Ausweisungsinteresse).

Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie in Deutschland leben.

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Sie kann auf Antrag durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.

Die Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für einen bestimmten Zeitraum erteilt und kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Aktuelles biometrisches Foto (mit QR-Code)
  • Nachweise über die außergewöhnliche Härte (zum Beispiele ärztliche Unterlagen, Nachweise über besondere persönliche, familiäre oder soziale Umstände)
  • Nachweise über die bisherige Aufenthaltsdauer und Integration in Deutschland
  • Aktuelle Meldebescheinigung
  • Bereits vorhandener Aufenthaltstitel (falls vorhanden)

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.

  • Es liegt eine außergewöhnliche Härte aufgrund besonderer Umstände Ihres Einzelfalls vor.
  • Die Beendigung des Aufenthalts würde für Sie eine besondere Belastung darstellen, die über die üblichen Folgen einer Aufenthaltsbeendigung hinausgeht.
  • Ihr weiterer Aufenthalt in Deutschland ist zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich. Die Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis muss aber auch geeignet sein, dass die außergewöhnliche Härte vermieden wird.
  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz, soweit dies möglich und erforderlich ist.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis handelt es sich um einen Zweckwechsel mit gleichzeitiger Verlängerung. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 98,00 Euro fällig, bei Minderjährigen 49,00 Euro.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Sie können den Antrag online, per E-Mail, per Post oder persönlich stellen. Ihre Vorsprache ist hier erforderlich, hierzu vereinbaren Sie bitte mit uns über das Online-Terminportal (terminvergabe.muelheim-ruhr.de) einen Termin. Bei Ihrer Vorsprache nehmen wir Ihre biometrischen Daten auf. Wir erfassen Ihr Passfoto, Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke. Diese Daten speichern wir vorübergehen in der hiesigen Datenbank, diese Daten werden später auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT-Karte) erfasst sein. Spätestens mit der Aushändigung der Niederlassungserlaubnis werden Ihre Fingerabdrücke wieder aus der hiesigen Datenbank gelöscht. Sie erhalten zeitgleich einen Brief mit einer PIN- und PUK-Code, hiermit können Sie den PIN-Code Ihrer Niederlassungserlaubnis ändern. Die Gebühr entrichten Sie in der Regel direkt bei Ihrer Vorsprache.

Wir prüfen dann Ihre Angaben und Unterlagen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.
Die Bundesdruckerei in Berlin stellt Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel her und schickt diese uns zu. Sobald wir Ihren elektronischen Aufenthaltstitel geprüft und registriert haben, teilen wir Ihnen mit, dass die Niederlassungserlaubnis von Ihnen abgeholt werden kann.

Ab der Bestellung bis zu 6 Wochen (je nach Auftragslage bei der Bundesdruckerei).

In besonderen Fällen kann die Bearbeitung bei uns zusätzlich bis zu 5 Wochen in Anspruch nehmen.

Der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist möglichst vor Ablauf zustellen, die Bewertung Ihres Vortrags kann auch noch in die Zeit fallen, in der Ihr Antrag eine sogenannte Fiktionswirkung entfaltet.

Eine außergewöhnliche Härte kann nur dann angenommen werden, wenn Sie sich in einer Notlage befinden, die sich deutlich von der Lage anderer Ausländer unterscheidet.

Wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, so entfaltet dieser Antrag eine Fortbestandsfiktion. Das heißt, es gelten alle Regelungen Ihrer Aufenthaltserlaubnis über das Gültigkeitsdatum hinaus fort.

Sie können bei Ihrer Vorsprache eine Bescheinigung hierüber beantragen, insbesondere dann, wenn Sie befürchten müssen, Ihre Beschäftigung nicht weiter fortführen zu können.

Die Gebühr für die Fortbestandsfiktion beträgt 13,00 Euro, für Minderjährige 6,50 Euro.

Nach § 98 Absatz 3 Ziffer 2 und 2a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) stellt der Verstoß gegen eine Auflage eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Ordnungsamt - Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen