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Wartungsfenster BundID

Am Mittwoch, den 21.05.2025, wird es ein Wartungsfenster bei der BundID geben. Dabei werden Services der BundID zwischen 08:00 und 12:00 Uhr nur eingeschränkt oder gar nicht erreichbar sein. 

Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU können sie hier beantragen.

Sie sind mit einem Visum für ein studienbezogenes Praktikum EU in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingereist. Dieses Visum ist in der Regel für einen kurzen Zeitraum von 3 Monaten befristet. Sie benötigen spätestens zum Fristablauf eine neue Aufenthaltserlaubnis.
Diese Aufenthaltserlaubnis können Sie hier beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die vereinbarte Praktikumsdauer, höchstens jedoch für 6 Monate erteilt.

Sind Sie zu Besuch in das Bundesgebiet eingereist und wünschen nunmehr die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU, so ist dies in der Regel nicht möglich.
Ausnahmen von dieser Regel bestehen bei Ländern, mit denen die BRD besondere Abkommen geschlossen hat.

  • gültiger Pass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • bisheriges Visum
  • Einkommensnachweise (in der Regel eine Verpflichtungserklärung einer der aufnehmenden Einrichtung)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Praktikumsvertrag mit Angaben zum Bildungsziel und den Lernkomponenten
  • Nachweis zum aktuellen Studium oder der Nachweis, dass der Studienabschluss nicht länger als 2 Jahre zurückliegt
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zu Ihrer Beschäftigung oder eine Erklärung zur Beschäftigung der Einrichtung, wo Sie Ihr Praktikum absolvieren

Unabhängig vom Übermittlungsweg werden diese Unterlagen immer benötigt.

  • Sie haben ein Visum für ein studienbezogenes Praktikum EU mit folgenden Eigenschaften:
    • Sie nehmen die Tätigkeit gemäß den Vereinbarungen im Praktikumsvertrag war.
    • Das Praktikum dient dazu, dass Sie sich Wissen, praktische Kenntnisse und Erfahrungen in einem Beruf aneignen. Dies stellt eine Beschäftigung dar, für welche in der Regel eine Zustimmung zur Beschäftigung der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorliegen muss.
    • In Ihrem Praktikum müssen theoretische und praktische Schulungsmaßnahmen vorgesehen sein.
    • In Ihrem Praktikumsvertrag müssen das Bildungsziel oder die Lernkomponente beschrieben sein.
    • Weiterhin müssen die Dauer des Praktikums, die Bedingungen Ihrer Tätigkeit und Ihre Betreuung, Ihre Arbeitszeiten sowie Ihr Rechtsverhältnis zu der aufnehmenden Einrichtung beschrieben sein.
    • Ihr Praktikum muss fachlich und im Niveau Ihrem Hochschulabschluss oder Ihrem Studium entsprechen.
    • Die aufnehmende Einrichtung muss sich verpflichten, Ihren Lebensunterhalt während Ihres Aufenthaltes auch über die Praktikumsdauer hinaus sowie die möglicherweise anfallenden Kosten Ihrer Abschiebung zu übernehmen.
  • Sie müssen Ihre Identität nachweisen, in der Regel durch Vorlage des Reisepasses.
  • Eine vorsätzliche Straftat begründet ein Ausweisungsinteresse. Dieses Ausweisungsinteresse kann zur Versagung eines Aufenthaltstitels führen.
  • Handlungen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, können ebenfalls ein Grund für eine Ablehnung sein.

Die Gebühren richten sich nach § 45 Nummer 1 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) beziehungsweise nach § 50 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 45 Nummer 1 AufenthV:

  • Für die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis fallen Kosten in Höhe von 100,00 Euro an.
  • Für die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis für minderjähre Antragsteller fallen Kosten in Höhe von 50,00 Euro an.

Sie können den Antrag online, per E-Mail, per Post oder persönlich stellen.

  • Ihre Vorsprache ist nach vorheriger Terminabsprache erforderlich.
  • Dabei werden Ihre biometrischen Daten aufgenommen. Neben Passfoto und Unterschrift werden auch Ihre Fingerabdrücke gescannt. Diese Daten werden vorübergehend gespeichert und später auf der Aufenthaltserlaubnis erfasst.
  • Mit der Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis werden die Fingerabdrücke spätestens aus der Datenbank gelöscht.
  • Die Gebühren entrichtet Sie, in der Regel, direkt bei Ihrer Vorsprache.
  • Anschließend werden Ihre Angaben und Unterlagen geprüft.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihre neue Aufenthaltserlaubnis bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt und an die Ausländerbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr verschickt.
  • Zeitgleich erhalten Sie einen Brief mit einem PIN- und einem PUK-Code. Damit können Sie den PIN-Code Ihrer Aufenthaltserlaubnis ändern.
  • Sobald Ihre Aufenthaltserlaubnis geprüft und registriert wurde, wird Ihnen mitgeteilt, dass die Aufenthaltserlaubnis von Ihnen abgeholt werden kann.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ab Zeitpunkt der Bestellung bis zu 6 Wochen, je nach Auftragslage bei der Bundesdruckerei.

In besonderen Fällen kann die Bearbeitung zusätzlich bis zu 5 Wochen in Anspruch nehmen.

Sofern eine neue Zustimmungsanfrage an die Bundesagentur für Arbeit zu richten ist, kann die Bearbeitung zusätzlich 2 Wochen in Anspruch nehmen.

Bitte beantragen Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis.

Wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis eine Verlängerung beantragen, so entfaltet dieser Antrag eine Fortbestandsfiktion. Das heißt, es gelten alle Regelungen Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis über das Gültigkeitsdatum hinaus fort.
Sie können bei Ihrer Vorsprache eine Bescheinigung hierüber beantragen, insbesondere dann, wenn Sie befürchten müssen, Ihre Ausbildung nicht weiter fortführen zu können.
Die Gebühr für die Fortbestandsfiktion beträgt 13,00 Euro, für Minderjährige 6,50 Euro.

Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis eine Beschäftigung von bis zu 140 Arbeitstagen ausüben, Teilzeitbeschäftigungen von bis zu 4 Stunden pro Tag gelten als halbe Tage.

Nach § 98 Absatz 3 Nummer 2 und 2a AufenthG stellt der Verstoß gegen eine Auflage eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000,00 Euro geahndet werden.

Ordnungsamt - Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen