Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienvorbereitung und des Studiums können Sie hier beantragen.
Sie sind mit einem Visum zum Zweck der Aufnahme einer Studienvorbereitung und eines Studiums in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingereist. Dieses Visum ist in der Regel für einen kurzen Zeitraum (3 - 12 Monaten) befristet. Sie benötigen spätestens zum Fristablauf eine neue Aufenthaltserlaubnis.
Diese Aufenthaltserlaubnis können Sie hier beantragen.
Sind Sie zu Besuch in das Bundesgebiet eingereist und wünschen nunmehr die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, so ist dies in der Regel nicht möglich.
Ausnahmen von dieser Regel bestehen bei Ländern, mit denen die BRD besondere Abkommen geschlossen hat.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- bisheriges Visum
- Einkommensnachweise (in der Regel ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung einer dritten Person)
- Krankenversicherungsnachweis
- Zulassungsbescheid der Hochschule
- Nachweis über die Buchung eines Deutschkurses oder Immatrikulationsbescheinigung
Unabhängig vom Übermittlungswege werden diese Unterlagen immer benötigt.
Voraussetzungen
- Sie nehmen Ihre Studienvorbereitung beziehungsweise Ihr Studium auf.
- Für die Studienvorbereitung haben Sie maximal 2 Jahre Zeit. Um danach in ein Studium wechseln zu können, müssen Sie in der Regel über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 verfügen. Bei nicht-deutschsprachigen Studiengängen gibt es Ausnahmen vom Spracherfordernis.
- Ein Deutschkurs muss in Vollzeit, also mindestens 20 Stunden pro Woche erfolgen.
- Sie müssen Ihren Lebensunterhalt einschließlich ausreichender Versorgung im Krankheits- und Pflegefall aus Ihrem Vermögen beziehungsweise aus der Verpflichtungserklärung sicherstellen können. Der finanzielle Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes eines Studierenden richtet sich nach dem Höchstsatz der Bundesausbildungsförderung (BAFöG). Die monatlichen Beträge werden immer wieder angepasst.
- Sie müssen Ihr Studium in einer angemessenen Zeit absolvieren. Dies ist in der Regel die die durchschnittliche Studiendauer in Ihrem Studiengang an Ihrer Hochschule plus 3 Monate.
- Sie müssen Ihre Identität nachweisen, in der Regel geschieht dies durch Vorlage des Reisepasses.
- Eine vorsätzliche Straftat begründet ein Ausweisungsinteresse. Dieses Ausweisungsinteresse kann zur Versagung eines Aufenthaltstitels führen.
- Handlungen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, können ebenfalls ein Grund für eine Ablehnung sein.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach § 45 Nummer 1 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) beziehungsweise nach § 50 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 45 Nummer 1 AufenthV:
- Für die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis fallen Kosten in Höhe von 100,00 Euro an.
- Für die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis für minderjähre Antragsteller fallen Kosten in Höhe von 50,00 Euro an.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online, per E-Mail, per Post oder persönlich stellen.
- Ihre Vorsprache ist nach vorheriger Terminabsprache erforderlich.
- Dabei werden Ihre biometrischen Daten aufgenommen. Neben Passfoto und Unterschrift werden auch Ihre Fingerabdrücke gescannt. Diese Daten werden vorübergehend gespeichert und später auf der Aufenthaltserlaubnis erfasst.
- Mit der Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis werden die Fingerabdrücke spätestens aus der Datenbank gelöscht.
- Die Gebühren entrichtet Sie, in der Regel, direkt bei Ihrer Vorsprache.
- Anschließend werden Ihre Angaben und Unterlagen geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihre neue Aufenthaltserlaubnis bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt und an die Ausländerbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr verschickt.
- Zeitgleich erhalten Sie einen Brief mit einem PIN- und einem PUK-Code. Damit können Sie den PIN-Code Ihrer Aufenthaltserlaubnis ändern.
- Sobald Ihre Aufenthaltserlaubnis geprüft und registriert wurde, wird Ihnen mitgeteilt, dass die Aufenthaltserlaubnis von Ihnen abgeholt werden kann.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ab Zeitpunkt der Bestellung bis zu 6 Wochen, je nach Auftragslage bei der Bundesdruckerei.
In besonderen Fällen kann die Bearbeitung zusätzlich bis zu 5 Wochen in Anspruch nehmen.
Fristen
Bitte beantragen Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis eine Verlängerung beantragen, so entfaltet dieser Antrag eine Fortbestandsfiktion. Das heißt, es gelten alle Regelungen Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis über das Gültigkeitsdatum hinaus fort.
Sie können bei Ihrer Vorsprache eine Bescheinigung hierüber beantragen, insbesondere dann, wenn Sie befürchten müssen, Ihre Ausbildung nicht weiter fortführen zu können.
Die Gebühr für die Fortbestandsfiktion beträgt 13,00 Euro, für Minderjährige 6,50 Euro.
Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis eine Beschäftigung von bis zu 140 Arbeitstagen ausüben, Teilzeitbeschäftigungen von bis zu 4 Stunden pro Tag gelten als halbe Tage.
Nach § 98 Absatz 3 Nummer 2 und 2a AufenthG stellt der Verstoß gegen eine Auflage eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000,00 Euro geahndet werden.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht