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Wartungsfenster BundID

Am Mittwoch, den 21.05.2025, wird es ein Wartungsfenster bei der BundID geben. Dabei werden Services der BundID zwischen 08:00 und 12:00 Uhr nur eingeschränkt oder gar nicht erreichbar sein. 

Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung oder zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Berufsausbildung oder Weiterbildung können Sie hier beantragen.

Sie sind mit einem Visum zum Zweck der Aufnahme einer Ausbildung in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingereist. Dieses Visum ist in der Regel für einen kurzen Zeitraum (3 - 12 Monate) befristet. Sie benötigen spätestens zum Fristablauf eine neue Aufenthaltserlaubnis.
Diese Aufenthaltserlaubnis können Sie hier beantragen.

Sind Sie zu Besuch in das Bundesgebiet eingereist und wünschen nunmehr die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, so ist dies in der Regel nicht möglich.
Ausnahmen von dieser Regel bestehen bei Ländern, mit denen die BRD besondere Abkommen geschlossen hat. 

  • Gültiger Pass
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • bisheriges Visum beziehungsweise aktuelle Aufenthaltserlaubnis
  • Einkommensnachweise (zum Beispiel die letzten 3 Lohnabrechnungen)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Ausbildungsvertrag
  • Ausbildungsplan

Unabhängig vom Übermittlungsweg werden diese Unterlagen immer benötigt.

  • Sie gehen einer genehmigten Ausbildung nach.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat Ihrer Ausbildung bei Ihrem Arbeitgeber zugestimmt. Diese Zustimmung erfolgt für die Dauer Ihrer Ausbildung.
  • Bei einer qualifizierten Berufsausbildung müssen Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) verfügen.
  • Sie müssen Ihren Lebensunterhalt einschließlich ausreichender Versorgung im Krankheits- und Pflegefall aus dieser Erwerbstätigkeit sicherstellen können. In der Regel sind Sie als betrieblicher Auszubildender Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Sie müssen Ihre Identität nachweisen, in der Regel geschieht dies durch Vorlage des Reisepass.
  • Eine vorsätzlich Straftat begründet ein Ausweisungsinteresse. Dieses Ausweisungsinteresse kann zur Versagung eines Aufenthaltstitels führen.
  • Handlungen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, können ebenfalls ein Grund für eine Ablehnung sein.

Die Gebühren richten sich nach § 45 Nummer 1 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) beziehungsweise nach § 50 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 45 Nummer 1 AufenthV:

  • Für die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis fallen Kosten in Höhe von 100,00 Euro an.
  • Für die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis für minderjähre Antragsteller fallen Kosten in Höhe von 50,00 Euro an.

Sie können den Antrag online, per E-Mail, per Post oder persönlich beantragen.

  • Ihre Vorsprache ist nach vorheriger Terminabsprache erforderlich.
  • Dabei werden Ihre biometrischen Daten aufgenommen. Neben Passfoto und Unterschrift werden auch Ihre Fingerabdrücke gescannt. Diese Daten werden vorübergehend gespeichert und später auf der Aufenthaltserlaubnis erfasst.
  • Mit der Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis werden die Fingerabdrücke spätestens aus der Datenbank gelöscht.
  • Die Gebühren entrichtet Sie, in der Regel, direkt bei Ihrer Vorsprache.
  • Anschließend werden Ihre Angaben und Unterlagen geprüft.
  • Die Erklärung des Beschäftigungsverhältnis wird zur Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Bitte der Zustimmung übermittelt. Sobald die Antwort der BA vorliegt, wird eine Entscheidung getroffen, über welche Sie informiert werden.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihre neue Aufenthaltserlaubnis bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt und an die Ausländerbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr verschickt.
  • Zeitgleich erhalten Sie einen Brief mit einem PIN- und einem PUK-Code. Damit können Sie den PIN-Code Ihrer Aufenthaltserlaubnis ändern.
  • Sobald Ihre Aufenthaltserlaubnis geprüft und registriert wurde, wird Ihnen mitgeteilt, dass die Aufenthaltserlaubnis von Ihnen abgeholt werden kann.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ab Zeitpunkt der Bestellung bis zu 6 Wochen, je nach Auftragslage bei der Bundesdruckerei.

Die Bundesagentur für Arbeit wird in der Regel innerhalb von 2 Wochen die Zustimmungsanfrage beantworten.

In besonderen Fällen kann die Bearbeitung zusätzlich bis zu 5 Wochen in Anspruch nehmen.

Bitte beantragen Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis. 

Wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Einreisevisums die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, so entfaltet dieser Antrag eine Fortbestandsfiktion. Das heißt, es gelten alle Regelungen Ihres bisherigen Visums über das Gültigkeitsdatum hinaus fort.
Sie können bei Ihrer Vorsprache eine Bescheinigung hierüber beantragen, insbesondere dann, wenn Sie befürchten müssen, Ihre Ausbildung nicht weiter fortführen zu können.
Die Gebühr für die Fortbestandsfiktion beträgt 13,00 Euro, für Minderjährige 6,50 Euro.

Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis eine Beschäftigung von bis zu 20 Wochenstunden zusätzlich zu Ihrer Ausbildung ausüben.

Nach § 98 Absatz 3 Nummer 2 und 2a AufenthG stellt der Verstoß gegen eine Auflage eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000,00 Euro geahndet werden.

Ordnungsamt - Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen