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Wenn Sie als Jugendlicher oder junger Volljähriger in Deutschland gut
integriert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine
Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie als Jugendlicher oder junger Volljähriger in Deutschland gut integriert sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzung ist insbesondere, dass Sie sich seit einer bestimmten Zeit rechtmäßig oder geduldet in Deutschland aufhalten, erfolgreich eine Schule besuchen oder besucht haben oder eine Ausbildung beziehungsweise eine andere qualifizierende Maßnahme absolvieren und aufgrund Ihrer bisherigen Integration eine positive Zukunftsprognose besteht.

Die Aufenthaltserlaubnis kann auch erteilt werden, wenn Sie sich in Deutschland aufhalten und Ihre Integration durch schulische, berufliche oder gesellschaftliche Leistungen nachgewiesen ist.

Die Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für einen bestimmten Zeitraum erteilt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist möglich

Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie in Deutschland leben und eine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit wird im Aufenthaltstitel vermerkt.

  • Gültiger Pass oder Passersatz (soweit vorhanden)
  • Aktuelles biometrisches Foto (mit QR-Code)
  • Nachweise über den bisherigen Aufenthalt in Deutschland
  • Schulbescheinigungen, Schulabschlusszeugnisse oder Ausbildungsnachweise
  • Nachweise über berufliche oder gesellschaftliche Integration
  • Nachweise über Identität und Staatsangehörigkeit
  • Aktuelle Meldebescheinigung

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.

  • Sie sind als Jugendlicher oder junger Volljähriger in Deutschland aufgewachsen oder halten sich seit längerer Zeit in Deutschland auf.
  • Sie haben sich in Deutschland gut integriert.
  • Sie besuchen eine Schule, absolvieren eine Ausbildung oder haben einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben beziehungsweise vergleichbare Integrationsleistungen erbracht.
  • Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Alter und Aufenthaltsdauer.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
  • Es liegen keine schwerwiegenden Straftaten vor.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Sie haben bei der Klärung Ihrer Identität und der Beschaffung von erforderlichen Dokumenten mitgewirkt.
     

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: 100,00 Euro

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen

Sie können den Antrag online, per E-Mail, per Post oder persönlich stellen. Ihre Vorsprache ist hier erforderlich, hierzu vereinbaren Sie bitte mit uns über das Online-Terminportal (terminvergabe.muelheim-ruhr.de) einen Termin. Bei Ihrer Vorsprache nehmen wir Ihre biometrischen Daten auf. Wir erfassen Ihr Passfoto, Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke. Diese Daten speichern wir vorübergehen in der hiesigen Datenbank, diese Daten werden später auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT-Karte) erfasst sein. Spätestens mit der Aushändigung der Niederlassungserlaubnis werden Ihre Fingerabdrücke wieder aus der hiesigen Datenbank gelöscht. Sie erhalten zeitgleich einen Brief mit einer PIN- und PUK-Code, hiermit können Sie den PIN-Code Ihrer Niederlassungserlaubnis ändern. Die Gebühr entrichten Sie in der Regel direkt bei Ihrer Vorsprache.

Wir prüfen dann Ihre Angaben und Unterlagen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.
Die Bundesdruckerei in Berlin stellt Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel her und schickt diese uns zu. Sobald wir Ihren elektronischen Aufenthaltstitel geprüft und registriert haben, teilen wir Ihnen mit, dass die Niederlassungserlaubnis von Ihnen abgeholt werden kann.

Ab der Bestellung bis zu 6 Wochen (je nach Auftragslage bei der Bundesdruckerei).

In besonderen Fällen kann die Bearbeitung bei uns zusätzlich bis zu 5 Wochen in Anspruch nehmen.

Ordnungsamt - Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen