Wenn Sie sich nachhaltig in Deutschland integriert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert haben und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Eine nachhaltige Integration kann insbesondere vorliegen, wenn Sie sich seit mehreren Jahren in Deutschland aufhalten, Ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und sich in die gesellschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse in Deutschland eingefügt haben und die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kennen und beachten.
Bei der Prüfung werden insbesondere Ihre bisherigen Integrationsleistungen, Ihre familiären Bindungen, Ihre Sprachkenntnisse, Ihre Erwerbstätigkeit sowie Ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben berücksichtigt.
Die Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für einen bestimmten Zeitraum erteilt und kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie in Deutschland leben und eine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit wird im Aufenthaltstitel vermerkt.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Aktuelles biometrisches Foto (mit QR-Code)
- Nachweise über den bisherigen Aufenthalt in Deutschland (zum Beispiel Duldung, Aufenthaltsdokumente)
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise)
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
- Nachweise über Schul-, Ausbildungs- oder Berufsabschlüsse (soweit vorhanden)
- Nachweise über gesellschaftliche Integration (zum Beispiel ehrenamtliches Engagement, Vereinszugehörigkeit)
- Nachweise über Identität und Staatsangehörigkeit
- Aktuelle Meldebescheinigung
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.
Voraussetzungen
- Sie halten sich seit einer bestimmten Zeit (6 Jahre beziehungsweise 4 Jahre) in Deutschland auf und haben sich nachhaltig integriert.
- Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die Aufenthaltsdauer.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt überwiegend durch eigene Erwerbstätigkeit sichern oder es liegt eine gesetzlich anerkannte Ausnahme vor.
- Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland.
- Sie haben Ihre Identität geklärt und bei der Beschaffung von Pass oder Passersatz mitgewirkt.
- Es liegen keine schwerwiegenden Straftaten vor.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Kosten
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: 100,00 Euro
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online, per E-Mail, per Post oder persönlich stellen. Ihre Vorsprache ist hier erforderlich, hierzu vereinbaren Sie bitte mit uns über das Online-Terminportal (terminvergabe.muelheim-ruhr.de) einen Termin. Bei Ihrer Vorsprache nehmen wir Ihre biometrischen Daten auf. Wir erfassen Ihr Passfoto, Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke. Diese Daten speichern wir vorübergehen in der hiesigen Datenbank, diese Daten werden später auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT-Karte) erfasst sein. Spätestens mit der Aushändigung der Niederlassungserlaubnis werden Ihre Fingerabdrücke wieder aus der hiesigen Datenbank gelöscht. Sie erhalten zeitgleich einen Brief mit einer PIN- und PUK-Code, hiermit können Sie den PIN-Code Ihrer Niederlassungserlaubnis ändern. Die Gebühr entrichten Sie in der Regel direkt bei Ihrer Vorsprache.
Wir prüfen dann Ihre Angaben und Unterlagen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.
Die Bundesdruckerei in Berlin stellt Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel her und schickt diese uns zu. Sobald wir Ihren elektronischen Aufenthaltstitel geprüft und registriert haben, teilen wir Ihnen mit, dass die Niederlassungserlaubnis von Ihnen abgeholt werden kann.
Bearbeitungsdauer
Ab der Bestellung bis zu 6 Wochen (je nach Auftragslage bei der Bundesdruckerei).
In besonderen Fällen kann die Bearbeitung bei uns zusätzlich bis zu 5 Wochen in Anspruch nehmen.
Rechtsbehelf
- Klage beim Verwaltungsgericht