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Wenn Sie als Ehegatte, Lebenspartner oder minderjähriges lediges Kind mit einem nachhaltig integrierten Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft leben, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Sie leben als Ehegatte, Lebenspartner oder minderjähriges lediges Kind mit einem nachhaltig integrierten Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft.
Ihnen kann eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 25b Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erfüllt sind.
Voraussetzung ist insbesondere, dass die familiäre Lebensgemeinschaft mit der Person besteht, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund nachhaltiger Integration nach § 25b AufenthG besitzt. Die Ausländerbehörde prüft Ihre persönliche Situation sowie das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall.
Es müssen auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis gegeben sein (Lebensunterhalt ist gesichert, die Identität ist geklärt, ein gültiger Pass oder Passersatz liegt vor und es besteht kein Ausweisungsinteresse).
Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie in Deutschland leben.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt grundsätzlich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für einen bestimmten Zeitraum erteilt und kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Aktuelles biometrisches Foto (mit QR-Code)
  • Nachweis über die familiäre Beziehung (zum Beispiel Heiratsurkunde, Nachweis der Lebenspartnerschaft oder Geburtsurkunde)
  • Nachweis über die familiäre Lebensgemeinschaft
  • Nachweis über den Aufenthaltstitel des nachhaltig integrierten Familienangehörigen
  • Aktuell Einkommensnachweise (zum Beispiel die letzten drei Lohnabrechnungen)
  • Nachweis Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2
  • Nachweis über Kenntnisse der hiesigen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Aktuelle Meldebescheinigung
  • Bereits vorhandener Aufenthaltstitel (falls vorhanden)

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.

  • Sie sind Ehegatte, Lebenspartner oder minderjähriges lediges Kind einer Person mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG.
  • Sie leben mit dieser Person in familiärer Lebensgemeinschaft.
  • Die gesetzlichen Voraussetzungen des § 25b Absatz 4 AufenthG sind erfüllt.
  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz, soweit dies möglich und erforderlich ist.
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:
Bei Volljährigen: 100 Euro
Bei Minderjährigen: 50 Euro

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Sie können den Antrag online, per E-Mail, per Post oder persönlich stellen. Ihre Vorsprache ist hier erforderlich, hierzu vereinbaren Sie bitte mit uns über das Online-Terminportal (terminvergabe.muelheim-ruhr.de) einen Termin. Bei Ihrer Vorsprache nehmen wir Ihre biometrischen Daten auf. Wir erfassen Ihr Passfoto, Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke. Diese Daten speichern wir vorübergehen in der hiesigen Datenbank, diese Daten werden später auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT-Karte) erfasst sein. Spätestens mit der Aushändigung der Niederlassungserlaubnis werden Ihre Fingerabdrücke wieder aus der hiesigen Datenbank gelöscht. Sie erhalten zeitgleich einen Brief mit einer PIN- und PUK-Code, hiermit können Sie den PIN-Code Ihrer Niederlassungserlaubnis ändern. Die Gebühr entrichten Sie in der Regel direkt bei Ihrer Vorsprache.

Wir prüfen dann Ihre Angaben und Unterlagen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.
Die Bundesdruckerei in Berlin stellt Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel her und schickt diese uns zu. Sobald wir Ihren elektronischen Aufenthaltstitel geprüft und registriert haben, teilen wir Ihnen mit, dass die Niederlassungserlaubnis von Ihnen abgeholt werden kann.

Ab der Bestellung bis zu 6 Wochen (je nach Auftragslage bei der Bundesdruckerei).

In besonderen Fällen kann die Bearbeitung bei uns zusätzlich bis zu 5 Wochen in Anspruch nehmen.

Ordnungsamt - Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen