Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Wartungsfenster BundID

Am Mittwoch, den 21.05.2025, wird es ein Wartungsfenster bei der BundID geben. Dabei werden Services der BundID zwischen 08:00 und 12:00 Uhr nur eingeschränkt oder gar nicht erreichbar sein. 

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen

Sie können für die Suche nach einem Studienplatz die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von maximal 9 Monaten beantragen.

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung. Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Bewerbung um einen Studienplatz. Sie benötigen spätestens zum Fristablauf eine neue Aufenthaltserlaubnis.
Diese Aufenthaltserlaubnis können Sie hier beantragen.

Sind Sie zu Besuch in das Bundesgebiet eigereist und wünschen nunmehr die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, so ist die in der Regel nicht möglich.

Ausnahmen von dieser Regel bestehen bei Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland besondere Abkommen geschlossen hat.

  • gültiger Pass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • aktuelle Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel aus eigenem Vermögen, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto, Bankbürgschaft, Verpflichtungserklärung, Stipendium, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches)
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Versicherungspolice)
  • bei Minderjährigen: Zustimmung aller personensorgeberechtigten Personen zum geplanten Aufenthalt (Einverständniserklärung) (Können die sorgeberechtigten Eltern den Antrag nicht gemeinsam für ihr Kind stellen, wird eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils benötigt. Steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, genügt die Unterschrift dieses Elternteils)

Unabhängig vom Übermittlungsweg werden diese Unterlagen immer benötigt.

  • Sie möchten sich in Deutschland aufhalten, um einen Studienplatz zu suchen.
  • Sie sind aufgrund Ihres Schulabschlusses zum Besuch einer deutschen Hochschule oder eines Studienkollegs berechtigt.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthaltes aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
  • Sie müssen Ihre Identität nachweisen, in der Regel geschieht dies durch Vorlage des Reisausweises.
  • Eine vorsätzliche Straftat begründet ein Ausweisungsinteresse. Dieses Ausweisungsinteresse kann zur Versagung eines Aufenthaltstitels führen.
  • Handlungen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, können ebenfalls ein Grund für eine Ablehnung sein.

Die Gebühren richten sich nach § 45 Nummer 1 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) beziehungsweise nach § 50 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 45 Nummer 1 AufenthV:

  • Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis fallen Kosten in Höhe von 93,00 Euro an.
  • Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für minderjähre Antragsteller fallen Kosten in Höhe von 46,50 Euro an.

Sie können den Antrag online, per E-Mail, per Post oder persönlich beantragen.

  • Ihre Vorsprache ist nach vorheriger Terminabsprache erforderlich.
  • Dabei werden Ihre biometrischen Daten aufgenommen. Neben Passfoto und Unterschrift werden auch Ihre Fingerabdrücke gescannt. Diese Daten werden vorübergehend gespeichert und später auf der Aufenthaltserlaubnis erfasst.
  • Mit der Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis werden die Fingerabdrücke spätestens aus der Datenbank gelöscht.
  • Die Gebühren entrichtet Sie, in der Regel, direkt bei Ihrer Vorsprache.
  • Anschließend werden Ihre Angaben und Unterlagen geprüft.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihre neue Aufenthaltserlaubnis bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt und an die Ausländerbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr verschickt.
  • Zeitgleich erhalten Sie einen Brief mit einem PIN- und einem PUK-Code. Damit können Sie den PIN-Code Ihrer Aufenthaltserlaubnis ändern.
  • Sobald Ihre Aufenthaltserlaubnis geprüft und registriert wurde, wird Ihnen mitgeteilt, dass die Aufenthaltserlaubnis von Ihnen abgeholt werden kann.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ab Zeitpunkt der Bestellung bis zu 6 Wochen, je nach Auftragslage bei der Bundesdruckerei.

In besonderen Fällen kann die Bearbeitung zusätzlich bis zu 5 Wochen in Anspruch nehmen.

Bitte beantragen Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis.

Wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis eine Verlängerung beantragen, so entfaltet dieser Antrag eine Fortbestandsfiktion. Das heißt, es gelten alle Regelungen Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis über das Gültigkeitsdatum hinaus fort.
Sie können bei Ihrer Vorsprache eine Bescheinigung hierüber beantragen.
Die Gebühr für die Fortbestandsfiktion beträgt 13,00 Euro.

Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis eine Beschäftigung von bis zu 140 Arbeitstagen ausüben, Teilzeitbeschäftigungen von bis zu 4 Stunden pro Tag gelten als halbe Tage.

Nach § 98 Absatz 3 Nummer 2 und 2a AufenthG stellt der Verstoß gegen eine Auflage eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000,00 Euro geahndet werden.

Ordnungsamt - Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen