Die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache mit der Bundesagentur für Arbeit können Sie hier beantragen.
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache mit der Bundesagentur für Arbeit. Sie benötigen spätestens zum Fristablauf eine neue Aufenthaltserlaubnis.
Diese Aufenthaltserlaubnis können Sie hier beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- aktuelle Aufenthaltserlaubnis
- Einkommensnachweise (in der Regel die letzten drei Lohnabrechnungen)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Unabhängig vom Übermittlungsweg werden diese Unterlagen immer benötigt.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache mit der Bundesagentur für Arbeit.
- Für diese Aufenthaltserlaubnis ist kein vorhergehendes individuelles Verfahren auf Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation erforderlich. Die Bundesagentur für Arbeit bewertet in Kooperation mit den Anerkennungsstellen pauschal die in Ihrem Ausbildungsland herrschenden Ausbildungsstandards. Die Bundesagentur für Arbeit kooperiert mit der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes.
- Das Anerkennungsverfahren wird erst nach Ihrer Ankunft in Deutschland begonnen. Die Ausgestaltung des Verfahrens ist in der Vermittlungsabsprache geregelt.
- Während Ihres Anerkennungsverfahrens üben Sie bereits eine Beschäftigung in dem von Ihnen angestrebten Berufsfeld aus. Für diese Beschäftigung ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. In der Regel wird die Zustimmung für ein Jahr erteilt und bei Vorliegen der Voraussetzungen um jeweils ein Jahr bis zu der Höchstdauer von drei Jahren verlängert.
- Das Verfahren zur Anerkennung umfasst die Zeit von der Antragstellung bis zur Erteilung eines das Verfahren abschließenden Bescheids durch die zuständige Stelle. Die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie die sich hieran anschließenden Prüfungen gehören in diesen Zeitraum.
- Für einen Aufenthalt zur Anerkennung der Berufsqualifikationen aufgrund einer Absprache mit der Bundesagentur für Arbeit müssen Sie über hinreichende Deutschkenntnisse (Niveau A2) verfügen. In der Regel wurden Ihre Sprachkenntnisse bereits durch die Botschaft geprüft.
- Sie müssen Ihren Lebensunterhalt einschließlich ausreichender Versorgung im Krankheits- und Pflegefall aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Das ist in der Regel der Fall, da Sie hier bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind und hierfür einen angemessenen Lohn erhalten.
- Sie müssen Ihre Identität nachweisen, in der Regel geschieht dies durch Vorlage des Reispasses.
- Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zusätzlich zu Ihrer eigentlichen Beschäftigung eine weitere Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben.
- Eine vorsätzliche Straftat begründet ein Ausweisungsinteresse. Dieses Ausweisungsinteresse kann zur Versagung eines Aufenthaltstitels führen.
- Handlungen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, können ebenfalls ein Grund für eine Ablehnung sein.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach § 45 Nummer 1 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) beziehungsweise nach § 50 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 45 Nummer 1 AufenthV:
- Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis fallen Kosten in Höhe von 93,00 Euro an.
- Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für minderjähre Antragsteller fallen Kosten in Höhe von 46,50 Euro an.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online, per E-Mail, per Post oder persönlich stellen.
- Ihre Vorsprache ist nach vorheriger Terminabsprache erforderlich.
- Dabei werden Ihre biometrischen Daten aufgenommen. Neben Passfoto und Unterschrift werden auch Ihre Fingerabdrücke gescannt. Diese Daten werden vorübergehend gespeichert und später auf der Aufenthaltserlaubnis erfasst.
- Mit der Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis werden die Fingerabdrücke spätestens aus der Datenbank gelöscht.
- Die Gebühren entrichtet Sie, in der Regel, direkt bei Ihrer Vorsprache.
- Anschließend werden Ihre Angaben und Unterlagen geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihre neue Aufenthaltserlaubnis bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt und an die Ausländerbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr verschickt.
- Zeitgleich erhalten Sie einen Brief mit einem PIN- und einem PUK-Code. Damit können Sie den PIN-Code Ihrer Aufenthaltserlaubnis ändern.
- Sobald Ihre Aufenthaltserlaubnis geprüft und registriert wurde, wird Ihnen mitgeteilt, dass die Aufenthaltserlaubnis von Ihnen abgeholt werden kann.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ab Zeitpunkt der Bestellung bis zu 6 Wochen, je nach Auftragslage bei der Bundesdruckerei.
Die Bundesagentur für Arbeit wird in der Regel innerhalb von 2 Wochen die Zustimmungsanfrage beantworten.
In besonderen Fällen kann die Bearbeitung zusätzlich bis zu 5 Wochen in Anspruch nehmen.
Fristen
Bitte beantragen Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis eine Verlängerung beantragen, so entfaltet dieser Antrag eine Fortbestandsfiktion. Das heißt, es gelten alle Regelungen Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis über das Gültigkeitsdatum hinaus fort.
Sie können bei Ihrer Vorsprache eine Bescheinigung hierüber beantragen, insbesondere dann, wenn Sie befürchten müssen, Ihre Ausbildung nicht weiter fortführen zu können.
Die Gebühr für die Fortbestandsfiktion beträgt 13,00 Euro, für Minderjährige 6,50 Euro.
Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis eine Beschäftigung von bis zu 20 Wochenstunden zusätzlich zu Ihrer Ausbildung ausüben.
Nach § 98 Absatz 3 Nummer 2 und 2a AufenthG stellt der Verstoß gegen eine Auflage eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000,00 Euro geahndet werden.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht