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Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme hier beantragen, wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, aber Ihre Berufsqualifikation von der in Deutschland zuständigen Stelle noch nicht vollständig anerkannt werden konnte.

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme in der Bundesrepublik Deutschland. Die Frist Ihrer Aufenthaltserlaubnis läuft aus. Sie benötigen spätestens zum Fristablauf eine neue Aufenthaltserlaubnis.
Diese Aufenthaltserlaubnis können Sie hier beantragen.

Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn die Qualifizierungsmaßnahme die festgestellten Defizite ausländischer Qualifikation noch nicht ausgeglichen hat, weil Sie zum Beispiel eine Prüfung wiederholen müssen oder den Prüfungen lange Wartezeiten vorausgehen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die gesamte Dauer der Qualifizierungsmaßnahme gesichert sein.

Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme kann um bis zu 12 Monate verlängert werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer zum Zweck der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen darf aber nicht 3 Jahre überschreiten.

Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

  • gültiger Pass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • aktuelle Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweis zum Lebensunterhalt (zum Beispiel Sperrkonto bei einer Bank)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag
  • Nachweis über mindestens hinreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2
  • Nachweis über die beabsichtigte Qualifizierungsmaßnahme, gegebenenfalls Weiterbildungsplan

Unabhängig vom Übermittlungsweg werden diese Unterlagen immer benötigt.

  • Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme.
  • Die Qualifizierungsmaßnahme ist geeignet, die Anerkennung der Berufsqualifikation oder den Berufszugang zu ermöglichen.
  • Bei überwiegend betrieblichen Berufsausbildung hat die Bundesagentur für Arbeit der Qualifizierungsmaßnahme zugestimmt, wenn die Zustimmung nicht entbehrlich ist (die Zustimmung wird in der Regel von der Ausländerbehörde eingeholt).
  • Sie müssen Ihre Identität nachweisen, in der Regel geschieht dies durch Vorlage des Reisausweises.
  • Eine vorsätzliche Straftat begründet ein Ausweisungsinteresse. Dieses Ausweisungsinteresse kann zur Versagung eines Aufenthaltstitels führen.
  • Handlungen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, können ebenfalls ein Grund für eine Ablehnung sein.

Die Gebühren richten sich nach § 45 Nummer 1 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) beziehungsweise nach § 50 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 45 Nummer 1 AufenthV:

  • Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis fallen Kosten in Höhe von 93,00 Euro an.
  • Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für minderjähre Antragsteller fallen Kosten in Höhe von 46,50 Euro an.

Sie können den Antrag online, per E-Mail, per Post oder persönlich stellen.

  • Ihre Vorsprache ist nach vorheriger Terminabsprache erforderlich.
  • Dabei werden Ihre biometrischen Daten aufgenommen. Neben Passfoto und Unterschrift werden auch Ihre Fingerabdrücke gescannt. Diese Daten werden vorübergehend gespeichert und später auf der Aufenthaltserlaubnis erfasst.
  • Mit der Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis werden die Fingerabdrücke spätestens aus der Datenbank gelöscht.
  • Die Gebühren entrichtet Sie, in der Regel, direkt bei Ihrer Vorsprache.
  • Anschließend werden Ihre Angaben und Unterlagen geprüft.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihre neue Aufenthaltserlaubnis bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt und an die Ausländerbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr verschickt.
  • Zeitgleich erhalten Sie einen Brief mit einem PIN- und einem PUK-Code. Damit können Sie den PIN-Code Ihrer Aufenthaltserlaubnis ändern.
  • Sobald Ihre Aufenthaltserlaubnis geprüft und registriert wurde, wird Ihnen mitgeteilt, dass die Aufenthaltserlaubnis von Ihnen abgeholt werden kann.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ab Zeitpunkt der Bestellung bis zu 6 Wochen, je nach Auftragslage bei der Bundesdruckerei.

Die Bundesagentur für Arbeit wird in der Regel innerhalb von 2 Wochen die Zustimmungsanfrage beantworten.

In besonderen Fällen kann die Bearbeitung zusätzlich bis zu 5 Wochen in Anspruch nehmen.

Bitte beantragen Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis.

Wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis eine Verlängerung beantragen, so entfaltet dieser Antrag eine Fortbestandsfiktion. Das heißt, es gelten alle Regelungen Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis über das Gültigkeitsdatum hinaus fort.
Sie können bei Ihrer Vorsprache eine Bescheinigung hierüber beantragen, insbesondere dann, wenn Sie befürchten müssen, Ihre Qualifizierungsmaßnahme nicht weiter fortführen zu können.
Die Gebühr für die Fortbestandsfiktion beträgt 13,00 Euro.

Nach § 98 Absatz 3 Nummer 2 und 2a AufenthG stellt der Verstoß gegen eine Auflage eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000,00 Euro geahndet werden.

Ordnungsamt - Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen