Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen. Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen. Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen. Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Rechtsgrundlagen
- § 4 Abs. 4 Nr. 5 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 6 Abs. 1 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 7 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 12 Abs. 4 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 20 Abs. 1 Nr. 1 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 21 Abs. 1 Nr. 1 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 25 S. 1 Nr. 7 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 36b Personalausweisverordnung (PauswV)
Erforderliche Unterlagen
- BundID
- vorhandene eID-Karte
Voraussetzungen
- Sie müssen umgezogen sein.
- Sie müssen eine eID-Karte besitzen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie melden sich persönlich beim Bürgeramt. Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor. Anschließend ändert die Meldebehörde Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Weiterführende Informationen
Löhstraße 20 - 26
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-0
E-Mail: buergeramt@muelheim-ruhr.de