Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.
Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.
Rechtsgrundlagen
- § 5 Abs. 2 Nr. 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 18 Abs. 2 Nr. 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 20a Abs. 2, 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 27 Abs. 1 Nr. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 2 Nr. 2f Personalausweisverordnung (PAuswV)
- § 19 Personalausweisverordnung (PAuswV)
- § 1 Abs. 5 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV)
Erforderliche Unterlagen
- BundID
- gültiger Personalausweis
- aktuelle Meldebestätigung
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen, legen Sie Ihren Ausweis vor. Dann werden im Bürgeramt die Adresse im Chip und der Adressaufkleber auf dem Personalausweis aktualisiert.
Fristen
Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen.
Weiterführende Informationen
Löhstraße 20 - 26
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-0
E-Mail: buergeramt@muelheim-ruhr.de