Nach erfolgter Namenserklärung beim Standesamt kann eine Bescheinigung über die geänderte Namensführung ausgestellt werden.
Durch Erklärung beim Standesamt kann sich der Name einer Person ändern. Ist die erfolgte Namensänderung im Standesamt Mülheim an der Ruhr wirksam beurkundet worden, kann darüber eine Bescheinigung ausgestellt werden.
Anlässe für eine Namensänderung durch das Standesamt können sein:
- Bestimmung eines Ehenamens
- Erklärung eines Begleitnamens zum Ehenamen
- Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens nach Scheidung
- Einbenennung eines Kindes
- Erstreckung oder Anschlusserklärung eines Kindes an den Ehenamen der Eltern
- Angleichung eines Namens an das deutsche Namensrecht
- Gerichtliche Berichtigung von Personenstandseinträgen
- Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Rechtsgrundlagen
- § 41 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 5 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 46 Nr. 1 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1617c Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Art 10 Absatz 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Art. 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
- § 3 Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Erforderliche Unterlagen
- vollständige Angaben zu der benötigten Bescheinigung (Namen, Daten, Ortsangaben, Anlass)
Das Standesamt kann folgende Unterlagen anfordern:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Die Namensänderung, über die eine Bescheinigung erteilt werden soll, wurde im Standesamt Mülheim an der Ruhr wirksam beurkundet.
Kosten
Es fallen Kosten in Höhe von 15,00 € an.
Verfahrensablauf
Urkunden und Namensänderungsbescheinigungen können Sie wie folgt beantragen:
- Onlinedienst
- schriftlich per Post
Die entsprechenden Gebühren sind immer im Voraus zu entrichten. Sie können ein SEPA-Lastschriftmandat zum Bankeinzug der Gebühren erteilen. Ohne eine SEPA-Lastschriftmandat erfolgt zunächst der Versand eines Gebührenbescheides und erst nach Zahlungseingang werden die beantragten Urkunden an Sie verschickt.
Bearbeitungsdauer
Bei Beantragung der Urkunde mit SEPA-Lastschriftmandat beträgt die Bearbeitungszeit etwa zwei Wochen.
Bitte sehen Sie innerhalb dieses Zeitraums von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Wenn durch das Standesamt weitere Nachweise angefordert werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeitverlängern.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 208 455-0
E-Mail: standesamt@muelheim-ruhr.de